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14. Feb. 2009
Freies Wort
Ressort Thüringen
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Viel Kritik an einer Weltneuheit aus Thüringen
Beim Streit um das Volksbegehren zur direkten Demokratie ist und bleibt die so genannte Amtsstubensammlung der große Zankapfel
Von Eike Kellermann
Erfurt – Seit sechs Stunden läuft die große Anhörung im Landtag zum Gesetz des Volksbegehrens Mehr Demokratie in Thüringer Kommunen. Juristen haben gesprochen und mit Paragrafen jongliert als seien sie Artisten des chinesischen Nationalzirkus. Nicht-Juristen staunen entweder oder sind betäubt. Tapfer findet die Links-Abgeordnete Sabine Berninger, dass es eine «hoch spannende Veranstaltung» ist.
Endlich drückt einer der Experten seine Hochachtung auch den Zuhörern aus: Den Mitgliedern des Landtags-Innenausschusses sowie den Zuschauern, deren Zahl seit dem Morgen zu einem Häuflein Aufrechter geschmolzen ist. Um 15 Uhr, sechs Stunden nach Beginn, bekommen sie ihr Lob von Gerald Häfner, Ex-Bundestagsabgeordneter der Grünen und Aktivist der Direkt-Demokratie: «Ich weiß es zu schätzen, dass Sie diese Anhörung so ernst nehmen.»
Wenn deren Dauer ein Indiz dafür sein sollte, dass der heftige Konflikt um Bürgerbegehren und Bürgerentscheide in Thüringen noch beigelegt werden kann, dann bestünde Hoffnung. Denn bisher sind die Fronten verhärtet. Auf der einen Seite steht das Volksbegehren mit seinen Unterstützern aus Linke, SPD, Gewerkschaften und Verbänden, das die Hürden für die Direkt-Demokratie auf der kommunalen Ebene senken will. Auf der anderen Seite steht die CDU.
Die Regierungspartei hat zwar vorigen Oktober die Hürden mit einem eigenen Gesetz selbst bereits deutlich gesenkt. Aber zugleich hat sie, was sie für besonders clever hielt, die sogenannte Amtsstubensammlung eingeführt – nach dem Start des Volksbegehrens, das so keine Chance mehr hatte, darauf zu reagieren. Deshalb dürfen Unterschriften nun nur noch in Amtsräumen, etwa Rathäusern und Landratsämtern, gesammelt werden. Genau an diesem Punkt endet das Lob der meisten Experten, die gestern angehört wurden.
Häfner, der bayerische Aktivist, steht stellvertretend für die breite Front der Ablehnung. Dass er der Thüringer Amtsstubensammlung zubilligt, eine Weltneuheit zu sein, bedeutet alles andere als Zuspruch. Die direkte Demokratie werde damit massiv behindert, klagt er. Fast noch schlimmer empfindet er die Art und Weise, wie die CDU das Volksbegehren unterlaufen hat. «Die nachträgliche Änderung der Gesetzesgrundlage ist ein Verstoß gegen die Verfassung und ein Vertrauensbruch gegenüber den Bürgern.»
Nun ist es an den CDU-Abgeordneten, die sich lange tapfer mit Zwischenrufen wehrten, wie betäubt zu sein. Dabei sah es anfangs gut für sie aus, als Thüringer Landkreistag, Gemeinde- und Städtebund und Rechtsprofessor Peter M. Huber entweder Kritik am Volksgesetz äußerten oder das CDU-Vorgehen verteidigten. Doch mit der Zuschauerzahl schmolz auch der Zuspruch. Am Ende bleibt fast nichts übrig. So wirbt der Schweizer National- und Europarat Andreas Gross aus dem Mutterland der direkten Demokratie mit Eifer um die skeptisch bis abweisend blickenden CDU-Abgeordneten. Gross spürt deren Vorbehalte und (miss-)deutet sie nationalistisch. «Sie sollten die Einwände nicht einfach abwehren, weil sie aus der Schweiz stammen», fährt er die Christdemokraten an. In der Schweiz habe man beispielsweise nur gute Erfahrung gemacht, wenn die Bürger auch über Finanzen befinden könnten. Hierzulande ist das kaum möglich. «Warum sollen die Bürger nicht über Geld bestimmen? Das kommt doch auch von ihnen», sagt Gross.
Doch nach dem Geschmack des CDU-Innenpolitikers Wolfgang Fiedler ist nicht einmal die viel gelobte und benachbarte Direkt-Demokratie in Bayern. «In Thüringen ist es nicht so wie in einem gestandenen Land», sinniert er nach dem Ende der Anhörung. «Vielleicht brauchen wir noch ein wenig.» Zeit braucht zunächst einmal die Regierungspartei, um die Anhörung auszuwerten. Das soll laut Fiedler vorbehaltlos geschehen. Dann werde man entscheiden, wie es weiter geht.
Verworren genug ist die Lage: Da ist das CDU-Gesetz, das zu juristischen Widersprüchen führt, falls das Gesetz des Volksbegehrens bei einem Volksentscheid angenommen würde. Da ist die Klage der Oppositionsparteien gegen das CDU-Gesetz vor dem Verfassungsgericht. Und außerdem ist da noch der Landtags-Wahlkampf, bei dem ein Volksentscheid eine Anti-CDU-Stimmung befördern würde. Eine Menge Dinge also, die machttaktisch, politisch und juristisch zu beachten sind.
Volksgesetz ohne Abstriche
Ideen, wie der Konflikt aufzulösen ist, gab es bei der Anhörung einige. Alle liefen darauf hinaus, dass der Landtag das Volksgesetz ohne Abstriche annehmen muss, wenn ein Volksentscheid abgewendet werden soll. Die CDU könnte ihn auch in Kauf nehmen und dabei ihr eigenes Gesetz als Alternative zur Abstimmung stellen. Zu einer wirklichen Befriedung bleibt der CDU wohl nichts anderes übrig, als den größten Zankapfel, die Amtsstubensammlung, zu kompostieren. Das freilich würde sie eine ziemliche Überwindung kosten. Wer schmeißt schon gerne weg, was er gerade erst erfunden hat?
Ganz ohne Hoffnung ist das Volksbegehren nicht. Vertrauensmann Ralf-Uwe Beck war zwar nach der Anhörung so erschöpft wie alle anderen. Aber ein bisschen optimistisch war er auch: «Ich traue der CDU zu, dass sie sich bewegt.»
Thomas Budde, Geschäftsführer Thüringer Landkreistag: «Die jetzige Rechtslage zur direkten Demokratie mit Bürgerantrag und Bürgerbegehren auf Kreisebene ist gut gesetzt. Der Landkreistag kann mit der derzeitigen Lage gut leben, wir sehen keinen Bedarf für das Gesetz des Volksbegehrens. Mit dem CDU-Gesetz wurde die Amtsstubensammlung eingeführt. Es spricht vieles dafür, diese beizubehalten, damit Bürger bei einer Straßensammlung nicht möglicherweise vorschnell Unterschriften leisten. Wir halten das für einen gangbaren Weg, auch wenn der Aufwand für die Kreisverwaltung etwas größer wird. Aber wir wollen uns nicht eindeutig festlegen.»
Ralf Rusch, Geschäftsführer Gemeinde- und Städtebund Thüringen: «Der Gemeinde- und Städtebund hofft, dass in der Frage der direkten Demokratie endlich wieder Ruhe einkehrt. In dem Gesetz des Volksbegehrens haben wir einige Widersprüche gefunden. So würden die Quoren für die Bürgerbegehren in den vier größten Thüringer Städten gegenüber der gegenwärtigen Lage sogar steigen. Außerdem warnen wir vor Missbrauch. Nach dem Gesetzentwurf könnten in einem kleinen Ort wenige 14-Jährige, etwa die B-Mannschaft des Fußballvereins, alle drei Monate den Gemeinderat mit einem Einwohnerantrag beschäftigen.»
Hans Meyer, Jurist Berlin: «Ich bin Jurist und deshalb argumentiere ich als Jurist. Falls der Volksentscheid erfolgreich ist und weiter das CDU-Gesetz zur direkten Demokratie vom vorigen Oktober gilt, dann bestehen widersprüchliche Gesetzesbefehle. Das ist der schlimmste Unfall im Gesetzgebungsverfahren. Außerdem ist es ein unmöglicher Vorgang, dass die CDU – nachdem das Volksbegehren längst gestartet war – die Amtssammlung eingeführt hat. Die Bürger haben das Volksbegehren unter der Bedingung unterschrieben, dass die freie Sammlung gilt. Es wäre vollkommen widersprüchlich, dass dies nun ausgehebelt wurde.»
Andreas Gross, Schweizer National- und Europarat: «Die direkte Demokratie ist eine Ergänzung und kein Gegensatz zur parlamentarischen Demokratie. In der Schweiz haben wir das auch in vielen Jahrzehnten erst lernen müssen. In einem Fall wie jetzt in Thüringen hätte es ein schweizerisches Parlament folgendermaßen gemacht: Es hätte das Zustandekommen des Volksbegehrens abgewartet und dann seinen Gesetzvorschlag als eigene Alternative in einem Volksentscheid zur Abstimmung gestellt. Also nicht, wie in Thüringen, zuvor schon beschlossen. Die Amtseintragung ist das Instrument, um dem Bürger die Beteiligung zu erschweren.»
Peter M. Huber, Professor für Öffentliches Recht und Staatsphilosophie München: «Die repräsentative Demokratie neigt dazu, den Kontakt zur Bevölkerung nicht immer zu finden. Aus einer langen erfolgreichen Praxis in Bayern zeigt sich, dass die Volksgesetzgebung zu stabilen politischen Verhältnissen beigetragen hat. Sie stärkt die Nabelschnur zwischen Bürgern und Politik, wenn diese dünn zu werden droht. Aber: Die Volksgesetzgebung darf in einem frühen Stadium keine Sperrwirkung für die Landtags-Gesetzgebung entwickeln. Das ändert sich erst, wenn ein Volksbegehren von der Landtagspräsidentin für zustande gekommen erklärt worden ist.»
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