10. Juni 2008

NR CH

Rehabilitation eines fälschlicherweise verdächtigten Soldaten

Einfache Anfrage
von Andreas Gross


Am Samstag, den 19. Januar dieses Jahres wurden 80 Soldaten der Richtstrahlkompagnie 18/2 erst mit sechsstündiger Verspätung ins Wochenende entlassen, weil der Kommandant behauptet hat, in der Nacht zuvor sei in sein Kompagniebüro gepinkelt worden und nun müssten alle Soldaten eine DNA-Probe abgeben. Bei den fünf Soldaten, die an jenem Tag definitiv aus dem Militär entlassen wurden, wurde dies auch gemacht; von zwei von ihnen, darunter Soldat Markus Marti (Basel), wurden auch noch Fussabdrücke abgenommen. Dann wurde die Übung abgeblasen und die zwei besonders untersuchten Soldaten waren und wurden als die Hauptverdächtigten gebrandmarkt; sie bekamen denn auch von ihren Kollegen Aggressionen zu spüren.

Der Untersuchungsrichter des Militärgerichtes 4 (Aktenzeichnen MG4 08 3) hat am 5. Mai nun festgestellt, dass sich der «Tatverdacht gegen die betreffenden Personen nicht erhärtet hat», weitere Untersuchungen unverhältnismässig wären und auf eine weitere Verwertung der DNA-Asservate verzichtet wird.

Doch der Kompagniekommandant hat es nie für nötig gefunden, die ganze Kompagnie zu informieren und insbesondere die verdächtigten Soldaten von irgendwelcher Schuld zu entlasten.

Ich bitte den Bundesrat hier beim oder Anstelle des Kompagniekommandanten tätig zu werden und dafür zu sorgen, dass die Kompagnie weiss, dass die verdächtigten Soldaten sich keine Verfehlungen haben zukommen lassen und vollumfänglich rehabilitiert werden.


Kontakt mit Andreas Gross



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