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27. Nov. 2007
Jena WS 07/08
Vorlesung Andi Gross
Direkte Demokratie
Text 5/ 28.11.07
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Zürcher Demokratiebewegung von 1867 bis 1869
«Wer ist denn hier der Souverän?»
Am 18. April 1869 stimmten 91 Prozent der stimmberechtigten Zürcher mit 33'458 gegen 22'366 Stimmen der neuen Kantonsverfassung zu, die noch heute Zürichs Geschicke bestimmt.
Der spätere Marburger Philosophieprofessor Friedrich Albert Lange (1828 - 1875), damals Redaktor der Hauszeitung der Demokratischen Bewegung, des Winterthurer „Landboten“, zum revolutionären, weil das liberale «System» überwindenden Ereignis: «... der erste konsequente Versuch, die Idee der reinen Volksherrschaft in einer den modernen Kulturverhältnissen entsprechenden Form durchzuführen ...».
Es bildete sich ein l5köpfiges Komitee, das für den 15. Dezember 1867 im Hinblick auf eine Revision der Kantonsverfassung zu vier grossen «Lands-gemeinden» nach Uster, Winterthur, Bülach und Zürich einlud. Im Aufruf des Komitees hiess es: «Im Denkkreise des Zürcher Volkes bildete sich durch 37 Jahre hindurch die politische Erkenntnis weiter, dass es das Volk und das Volk allein sei, welches als die Quelle des staatlichen Willens, als sein Ausgangs- und Zielpunkt betrachtet werden müsse. Mit dieser nach und nach erfolgten Wandelung und Klärung des politisch-bürgerlichen Selbstbewusstseins war das reine Repräsentativsystem der Dreissiger-Verfassung überwunden, so dass es nun galt, neue Lebensformen aufzufinden für die direkte Selbstregierung des Volkes und den anerkannten Satz: Alles für das Volk zu ergänzen durch den eben so berechtigten Alles durch das Volk. (...) In guten Treuen, fern von demagogischer Volksschmeichelei protestieren wir gegen die Herabwürdigung des Zürchervolks, die darin liegt, dass man es für unfähig erklärt, den wahren Fortschritt zuerkennen und dafür Opfer zubringen. Wir erblicken in der falschen Beurteilung des Volkes den hauptsächlichen Keim der gegenwärtigen Bewegung.»
Volkswillen als oberstes Axiom
Es folgte das Sechs-Punkte-Programm der Verfassungsrevision: I. Schwächung des Einflusses der Regierungsgewalt, der Beamten und Geldherrschaft auf die Gesetzgebung durch die Erweiterung der Volksrechte (Abberufungsrecht des Grossen Rates, Gesetzesreferendum, Gesetzesinitiative, Beseitigung der indirekten Grossratswahlen und der Lebenslänglichkeit von Ämtern).
Trotz Sturm und Regen folgten über 20'000 Zürcher, nicht ganz ein Drittel aller Stimmberechtigten, dem Aufruf. „Landbote“-Verleger Salomon Bleuler (1829 - 1886) erläuterte in Winterthur den Hauptpunkt der Bewegung, die Erweiterung der Volksrechte: «Er trifft eines unserer Hauptübel in seinem Kern und Lebensnerv, er durchschneidet und zerschmettert die einseitige Interessenwirtschaft, die Übermacht des einzelnen und seiner willfährigen Trabanten, das ungebührliche Erstarken der Regierungsgewohnheit und ihres Eigensinns.»
Der später zum Regierungsrat gewählte Johann Caspar Sieber (1821 - 1878) rief in Uster: «In 37 Jahren sind wir mündig geworden, und werden diese Mündigkeit noch besser in und mit der Bewegung in ihr erlernen. Und was wir sodann beschliessen durch Initiative und Referendum, das ist und bliebt unser eigenes Werk, für das wir einstehen. Die Bevormundung weisen wir nun und für allemal zurück, indem wir den Volkswillen als oberstes politisches Axiom verkünden.» Ein Jahr später erläuterte Sieber den gleichen Gedanken im Verfassungsrat so: «Beim Staatsschiff, wie der (liberale Regierungsrat; der Verf.) Herr Suter dasselbe ausrüstet, führt der Grosse Rat den Kompass und auch das Steuerruder, und wohlgefällig schaut der Souverän von der Bauschanze (damals der Zürcher Landungssteg der Dampfschiffe) aus der Fahrt zu. Wir hingegen geben dem Staatsschiffe die treibende Kraft und den Kornpass und das Steuerruder, indem wir den Volksgeist und den Volkswillen als das allein bewegende Element betrachten. Der Grosse Rat soll inskünftig nicht mehr das Alpha und das Omega des politischen Lebens, nicht mehr der politische Vormund sein, sondern ein Berater des Volkes, ein Pionier neuer Gedanken und sein Freund.»
Immer wieder fiel an den grossen Versammlungen der Begriff der Geldaristokratie. Nationalrat Hans Rudolf Zanger (1826 - 1882) in Uster: «Die grossen Verkehrsadern [gemeint sind die Eisenbahnen] werden im Interesse einer Minderzahl ungebührlich ausgebeutet, und die kleinen können sich nicht entwickeln oder lasten auf den Gegenden zum Erdrücken. Wir begegnen hier einer Geldaristokratie. Diese beherrscht auch einen Teil der Industrie und des Bodenkredits. Sie steht der Bewegung und Entwicklung kleiner Kräfte hindernd im Wege und hilft die Not des verschuldeten Bauers mehren. Die Grossen sind frei; aber den Kleinen (Handwerkern und Arbeitern) sind Versammlungen und Vereine zur Besprechung ihrer höchsten Interessen verboten.»
Karl Bürkli (1825-1901), der Frühsozialist und Pionier der sich etwas später formierenden Arbeiterbewegung, rief in Zürich: «Unter System verstehe ich den verderblichen Einfluss der Interessenwirtschaft. Das System wie die Cholera ist nicht mit Händen zu greifen, aber man spürt es in allen Gliedern. Anno 1830 konnte die Stadtaristokratie unschädlich gemacht werden, in dem man die Gesetzgebung in die Hände der Vertreter des ganzen Kantons legte, und jetzt kann die aufstrebende Geldaristokratie nur dann in Schranken darniedergehalten werden, wenn man den Schwerpunkt der Gesetzgebung weiter hinaus, ins ganze Volk, verlegt; denn die paar hundert Kantonsräte, das heisst die Repräsentativdemokratie, ist nicht mächtig genug, der Korruption zu widerstehen.»
Die liberale Regierung akzeptierte die Massenmobilisation und die 27'000 gesammelten Unterschriften als Ausdruck der Forderung nach einer Totalrevision der Kantonsverfassung und setzte den Abstimmungstermin auf den 26. Januar 1868 an. Wieder rief das Komitee der 15 zum Stimmgang auf und betonte den Ausbau der Volksherrschaft als primäres Bewegungsziel: «Um nichts Geringeres handelt es sich als Eure bisherige Scheinsouveränität zu einer wirklichen und wahrhaften Volkssouveränität zu entwickeln, die massgebende Macht und Gewalt aus den Händen einzelner auf die starken Schultern der Gesamtheit zu verlegen.» In einer der zahlreichen Flugschriften fasste Bleuler noch einmal zusammen: «Nicht die Salzfrage, nicht die Bankfrage, nicht ein persönlicher Amtsehrverletzungsprozess für sich allein ist es, nicht eine einzelne Petitionssache, die wie ein armer Schlucker vor der Türe der Herren Kantonsräte scharfussen muss - es ist der Gesamteindruck, die Physiognomie aller dieser Elemente, was die Leute stutzig macht und fragen lässt: Wer ist hier eigentlich der Souverän?» Die Abstimmung vom 26. Januar 1868 liess an Deutlichkeit nichts zu wünschen übrig: Mit 50786 gegen 7374 Stimmen bei einer Beteiligung von 90 Prozent wurde der Totalrevision der Verfassung zugestimmt und beinahe ebenso deutlich ein Verfassungsrat eingesetzt.
Der aus dem Rheinland nach Zürich zurückgekehrte Redaktor des Winterthurer Landboten Friedrich Albert Lange schrieb in seinem Abstimmungskommentar zur neuen Verfassung: «Der 18. April 1869 hat dem Kanton Zürich eine Verfassung gegeben, die zu den bedeutungsvollsten Erscheinungen auf dem Gebiete der neueren Staatseinrichtungen gezählt werden muss. Sie ist mit einem Wort der erste konsequente Versuch, die Idee der reinen Volksherrschaft in einer den modernen Kulturverhältnissen entsprechenden Form durchzuführen und die ehrwürdige aber schwerfällige und nur für kleine Verhältnisse geeignete Landsgemeinde durch eine Einrichtung zu ersetzen, deren Eckstein die Abstimmung durch die Urne in den Gemeinden ist».
Für Lange war diese demokratiepolitische Pionierleistung damals nur möglich, weil gleichzeitig auch wirtschaftlich und technologisch der Wandel sich beschleunigte. Er nannte «Posten und Strassen, Eisenbahnen und Schnellpressen», deren ungemeine Vorteile dienstbar gemacht werden müssten für ein politisches Prinzip, dem Prinzip der direkten Demokratie.
«Viele haben ihren Anteil an der Anregung, Verbesserung und spezieller Durchführung der neuen Idee, die eben bei uns ihren Boden gefunden hat, wie ein in der Luft schwebender Keim zur Pflanze empor spriesst, sobald er die Bedingungen seiner Entwicklung gefunden hat. Eine ungewöhnlich tiefe Verstimmung über die schroff hervorgetretenen Mängel des Repräsentativsystems, ein hoher Grad von politischem Selbstbewusstsein im Volke, die Grundlage einer trefflichen Volksschule, Anfänge und viel verheissene Bruchstücke der neuen Einrichtung rings um uns her (...) alles das musste zusammentreffen und eine plötzliche Erschütterung der Gemüther liess das Prinzip der direkten Gesetzgebung hervorschiessen, wie den Krystall aus einer gesättigten Losung.»
Alfred Kölz: Der demokratische Aufbruch des Zürchervolkes, Zürich 2000
Andreas Gross: Wer ist denn hier der Souverän? in: Die Weltwoche, April1994.
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