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20. April 2007
Neue Zürcher Zeitung
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Kritische Selbstanalyse des Europarats -
Entschliessungen der Parlamentarischen Versammlung
In einer Bilanz zum Stand der Demokratie und der Menschenrechte hat die Parlamentarische Versammlung des Europarates die Erfolge der Organisation seit der Gründung vor 58 Jahren gewürdigt. Zugleich wurde aber auch auf die grosse Kluft zwischen dem Rechtsanspruch und der politischen Wirklichkeit in den Mitgliedstaaten verwiesen.
uth. Strassburg, 19. April
Die Errungenschaften des Europarates im Bereich der Menschenrechte sowie bei der Schaffung und Konsolidierung der Demokratie in Europa sind beispiellos. Auch wenn das in 58 Jahren Erreichte die Träume der Gründungsväter sicherlich weit übertreffe, gebe es keinen Grund zum selbstgefälligen Ausruhen, beginnt eine vom Schweizer Berichterstatter Andreas Gross eingebrachte Entschliessung und begründet dies damit, dass die Kluft zwischen den vom Europarat gesetzten Standards, zu deren Einhaltung sich auch alle 46 Mitgliedstaaten verpflichtet hätten, und der Realität oft unerträglich gross sei. Nach wie vor würden in Europa Menschenrechtsverletzungen zum Teil schwerster Art begangen.
Zu wenig strikte Durchsetzung
In der Entschliessung heisst es deshalb, dass das Ausbleiben von Reaktionen des Ministerkomitees auf solche Verletzungen die Glaubwürdigkeit des Europarats bedrohe und sogar zu weiteren Missbräuchen ermutigen könnte. Die Versammlung fordert das Ministerkomitee daher auf, innerhalb von sechs Monaten nachzuweisen, dass Anstrengungen zur Beseitigung solcher Verletzungen unternommen werden. Ein weiteres Problem, das nahezu alle Länder betrifft, ist laut dem Bericht der Menschenhandel, die moderne Form der Sklaverei. Eng damit verbunden sei das Schicksal vieler illegal Migrierender, die bei der Inanspruchnahme von sozialen und wirtschaftlichen Rechten meist diskriminiert würden.
Die Versammlung verlangt vom Ministerkomitee, in Zukunft schnell und wirksam auf bekannt gewordene systematische Menschenrechtsverletzungen seitens der Mitgliedstaaten zu reagieren und zu prüfen, wie ein spezifischer Mechanismus mit geeigneten Ermittlungs-Befugnissen aufgebaut werden kann. Mit der Scheinheiligkeit unter dem Deckmantel diplomatischer Rücksichtnahme müsse endlich Schluss sein, hiess es in der Debatte immer wieder. Dazu gehöre auch, dass sich der Europarat auf seine Kernkompetenzen Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit konzentriere.
Gross würdigte in seinem Bericht, dass der Europarat die früheren kommunistischen Länder in Osteuropa mit seinen Kooperationsprogrammen effizient bei dem Demokratisierungsprozess begleitet habe und noch heute vielen von ihnen mit dem Monitoring-System wichtige Hilfe leiste. Das Paradoxe aber sei, dass heute einerseits so viele Menschen wie nie zuvor in einer demokratischen Staatsform lebten, dass anderseits aber noch nie ein so hoher Prozentsatz von Bürgern von der Demokratie enttäuscht gewesen sei. Die Kluft zwischen den Institutionen und den Wählern vergrössere sich ständig. So drohe trotz formal gut funktionierenden demokratischen Institutionen ein Verlust an Legitimität.
Keine Demokratie ohne freie Medien
Während früher wegen der oft unzureichenden Informationsmöglichkeiten der Wählenden die repräsentative Demokratie ausreichend und angemessen gewesen sei, so seien viele Bürger heute oft besser informiert als die Abgeordneten selbst. Deshalb sollten die Mitglieder ernsthaft über eine stärkere politische Teilhabe der Bürger nachdenken. Dabei könnten, heisst es in der Entschliessung, Volksbefragungen und Bürgerinitiativen ebenso eine wichtige Rolle spielen wie die stärkere Beachtung des Subsidiaritätsprinzips und die Stärkung der lokalen und regionalen Demokratie. Auch sollten Sperrklauseln bei Wahlen künftig nicht höher als bei 3 Prozent liegen.
Da eine funktionierende Demokratie ein hohes Mass an Transparenz voraussetzt, regen die Parlamentarier an, eine Gesetzgebung über Lobbyarbeit einzuführen, um die öffentlichen Interessen vor unangemessenen Einflüssen von Interessenvertretern zu schützen. Entscheidende Bedeutung wird schliesslich der Meinungs- und Informationsfreiheit sowie einem Medien-Pluralismus zugemessen. Zusätzlich forderte die Versammlung das Ministerkomitee auf, einen spezifischen Mechanismus zur Bewahrung und Förderung von Meinungsfreiheit und Medien einzuführen und das Mandat zu erteilen, die Lage der freien Meinungsäusserung und der Medien in Mitgliedstaaten des Europarats zu überwachen.
Kontakt mit
Andreas Gross
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