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7. Nov. 2006
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USA: Volksinitiativen werden auch für Wahlen genutzt
Wie schon 2004 und 2002 zeigt sich auch dieses Jahr wieder ein Trend in
der US-Demokratie, welcher in der Schweiz, die national nie am gleichen
Tag wählt und abstimmt (Ausnahmen sind nur ab und zu in einzelnen Kantonen
und grösseren Städten zu beobachten), bundesweit so nicht stattfinden
könnte: Die Instrumentalisierung von Volksinitiativen zur Mobilisierung
eines bestimmten Wählersegmentes im Hinblick auf die Unterstützung
bestimmter Kandidaten für die Senats- und Gouverneurswahlen – besonders
wichtig, wenn wie jetzt individuelle moralische Fehlleistungen und die
grösste Sorge der meisten US-Amerikaner, der Krieg im Irak, die eigenen
Wählerinnen und Wähler resignieren und am Wahltag zu Hause bleiben lassen
könnten.
Die Republikaner versuchten diesem Trend entgegenzuwirken, in dem sie ihre
christlich-konservative Basis in acht Bundesstaaten mit Volksinitiativen
gegen die Gleichstellung der gleichgeschlechtlichen Partnerschaften mit
einer konventionellen Heirat mobilisieren. Diese Taktik war vor zwei
Jahren überaus erfolgreich, als in elf Bundesstaaten nicht nur die Ehe
gleichgeschlechtlicher Paare verboten wurden, sondern dank dieser Frage
auch Personen zu Wählern wurden, die wie 2004 in Ohio Präsident Bush zur
Wiederwahl verhalfen.
Die Demokratische Partei pflegt ihre Wählerbasis mit Volksinitiativen zur
Wahl zu bewegen, die wie derzeit in sechs Staaten den gesetzlichen
Mindestlohn erhöhen wollen. Damit wollen die Demokraten in Missouri ihrer
aussichtsreichen Senats-Kandidatin zum Durchbruch verhelfen, die den
bisherigen republikanischen Senator Jim Talent herausfordert, der gegen eine
Erhöhung des bundesweiten Minimallohnes gestimmt hatte.
Zwei weitere Besonderheiten im amerikanischen Umgang mit der Direkten
Demokratie lassen sich auch 2006 wieder beobachten. Einerseits lässt es
sich in den USA viel schneller als in der Schweiz mit Volksinitiativen auf
Ereignisse reagieren: So hat das oberste Bundesgericht vergangenes Jahr die
Möglichkeit, dass öffentlicher Grundbesitz für private Zwecke verkauft werden
kann massiv erweitert. Dagegen wurden nun in zwölf Bundesstaaten, unter
ihnen auch Oregon und Kalifornien, Volksbegehren lanciert, die das
öffentliche Schutzinteresse gegenüber privaten Nutzungen wiederum zumindest
im jeweiligen Staat stärken wollen.
Andererseits werden in den USA, die auf der gesamtstaatlichen Ebene nur eine
rein repräsentative Demokratie kennt, einzelstaatliche Volksbegehren ganz
bewusst zur Entwicklung der nationalen, bundesweiten Rechtssprechung
genutzt. So haben Abtreibungsgegner im Parlament des Staates South Dakota
ein äusserst restriktives Abtreibungsverbot beschlossen, gegen welches das
Referendum ergriffen wurde, über das nun morgen abgestimmt wird. Mit ihrem
strikten Gesetz wollten die konservativen Abtreibungsgegner nicht nur ein
Referendum provozieren, sondern auch eine Klage vor dem obersten Gericht der
USA, um dessen bisher liberale Auslegung der Verfassung mit Bezug auf die
Frage der Rechtmässigkeit der Fristenlösung einer neuen, restriktiveren
Beurteilung zu unterwerfen. Entsprechend fliesst nun auch viel Geld von
Befürwortern und Gegnern von ausserhalb des Staates South Dakota in die
Referendumsabstimmung; alle wissen, dass die Ablehnung des staatlichen
Gesetzes die bisher liberale Bundesrechtssprechung unangetastet bleiben
liesse.
Andreas Gross
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