7. Nov. 2006

USA: Volksinitiativen werden
auch für Wahlen genutzt


Wie schon 2004 und 2002 zeigt sich auch dieses Jahr wieder ein Trend in der US-Demokratie, welcher in der Schweiz, die national nie am gleichen Tag wählt und abstimmt (Ausnahmen sind nur ab und zu in einzelnen Kantonen und grösseren Städten zu beobachten), bundesweit so nicht stattfinden könnte: Die Instrumentalisierung von Volksinitiativen zur Mobilisierung eines bestimmten Wählersegmentes im Hinblick auf die Unterstützung bestimmter Kandidaten für die Senats- und Gouverneurswahlen – besonders wichtig, wenn wie jetzt individuelle moralische Fehlleistungen und die grösste Sorge der meisten US-Amerikaner, der Krieg im Irak, die eigenen Wählerinnen und Wähler resignieren und am Wahltag zu Hause bleiben lassen könnten.

Die Republikaner versuchten diesem Trend entgegenzuwirken, in dem sie ihre christlich-konservative Basis in acht Bundesstaaten mit Volksinitiativen gegen die Gleichstellung der gleichgeschlechtlichen Partnerschaften mit einer konventionellen Heirat mobilisieren. Diese Taktik war vor zwei Jahren überaus erfolgreich, als in elf Bundesstaaten nicht nur die Ehe gleichgeschlechtlicher Paare verboten wurden, sondern dank dieser Frage auch Personen zu Wählern wurden, die wie 2004 in Ohio Präsident Bush zur Wiederwahl verhalfen.

Die Demokratische Partei pflegt ihre Wählerbasis mit Volksinitiativen zur Wahl zu bewegen, die wie derzeit in sechs Staaten den gesetzlichen Mindestlohn erhöhen wollen. Damit wollen die Demokraten in Missouri ihrer aussichtsreichen Senats-Kandidatin zum Durchbruch verhelfen, die den bisherigen republikanischen Senator Jim Talent herausfordert, der gegen eine Erhöhung des bundesweiten Minimallohnes gestimmt hatte.

Zwei weitere Besonderheiten im amerikanischen Umgang mit der Direkten Demokratie lassen sich auch 2006 wieder beobachten. Einerseits lässt es sich in den USA viel schneller als in der Schweiz mit Volksinitiativen auf Ereignisse reagieren: So hat das oberste Bundesgericht vergangenes Jahr die Möglichkeit, dass öffentlicher Grundbesitz für private Zwecke verkauft werden kann massiv erweitert. Dagegen wurden nun in zwölf Bundesstaaten, unter ihnen auch Oregon und Kalifornien, Volksbegehren lanciert, die das öffentliche Schutzinteresse gegenüber privaten Nutzungen wiederum zumindest im jeweiligen Staat stärken wollen.

Andererseits werden in den USA, die auf der gesamtstaatlichen Ebene nur eine rein repräsentative Demokratie kennt, einzelstaatliche Volksbegehren ganz bewusst zur Entwicklung der nationalen, bundesweiten Rechtssprechung genutzt. So haben Abtreibungsgegner im Parlament des Staates South Dakota ein äusserst restriktives Abtreibungsverbot beschlossen, gegen welches das Referendum ergriffen wurde, über das nun morgen abgestimmt wird. Mit ihrem strikten Gesetz wollten die konservativen Abtreibungsgegner nicht nur ein Referendum provozieren, sondern auch eine Klage vor dem obersten Gericht der USA, um dessen bisher liberale Auslegung der Verfassung mit Bezug auf die Frage der Rechtmässigkeit der Fristenlösung einer neuen, restriktiveren Beurteilung zu unterwerfen. Entsprechend fliesst nun auch viel Geld von Befürwortern und Gegnern von ausserhalb des Staates South Dakota in die Referendumsabstimmung; alle wissen, dass die Ablehnung des staatlichen Gesetzes die bisher liberale Bundesrechtssprechung unangetastet bleiben liesse.


Andreas Gross



Nach oben

Zurück zur Artikelübersicht