12. April 2006

Aargauer Zeitung

Zur Schwäche der politischen Bildung in der Schweiz
Demokratie als Menschenrecht

Von Andreas Gross

Andreas Gross ,54, ist Politikwissenschafter sowie Zürcher National- und Europarat (SP) und seit Jahren aktiv in der politischen Basis-Bildungsarbeit.


Die Wahrung, der Schutz und gegebenenfalls der Wiederaufbau der Menschenwürde ist die Grundidee der Menschenrechte. Sie sollen immer und überall und für alle gegenüber jeglicher, mindestens gegenüber jeder politischen Macht gelten, beziehungsweise geltend gemacht werden können.

So verstanden, sind die Menschenrechte, vor allem ihre übernationale Institutionalisierung und Gewährleistungsmechanismen im Rahmen der UNO und des Europarates Kinder der beiden Weltkriege des 20. Jahrhunderts. Die Katastrophenerfahrung lehrte die Menschen, Rechte, die bisher vor allem innerhalb der demokratischen Staaten für die Staatsangehörigen galten, überstaatlich und übernational so zu verankern, dass es zu derartigen Katastrophen nicht mehr kommen kann.

Wie mit anderen solchen durch Kriegserfahrung und Gewalterleidung bewirkten grossen gesellschaftlichen Fortschritte hatte und hat die Schweiz, die (glücklicherweise) andere Erfahrungen machen konnte, Mühe, die Konzeption der Menschenrechte sich zu eigen zu machen und in jeder Beziehung zu verinnerlichen. Auch für uns ist bleibt dies eine Aufgabe und ein Lernprozess.

So gehört beispielsweise das Recht, kein Spielball anderer sein zu müssen, auch zu den Menschenrechten. Wer betroffen ist von Entscheidungen, sollte direkt oder indirekt an der Entscheidungsfindung teilhaben dürfen. Das ist es, was allgemein unter der Demokratie und der Freiheit verstanden wird. Die Demokratie stellt dann auch noch all die Verfahren und Institutionen zur Verfügung, die freien Menschen ermöglichen, die mit der Freiheit natürlicherweise verbundenen Konflikte möglichst demokratisch, das heisst eben ohne Gewalt und im gegenseitigen Respekt, ausgetragen werden können.

In der Schweiz eroberten sich die erwachsenen, nichtjüdischen Männer schon 1848 mit der ersten Bundesverfassung solche demokratischen Rechte. Sie haben seither das Wahl- und Stimmrecht. Damit gehörten sie mit zu den ersten auf der ganzen Welt, die dieses Recht unbesehen ihres Eigentums oder Reichtums oder Hautfarbe ausüben konnten.

Diese Pionierleistung der fortschrittlichen Schweiz hatte und hat freilich ihren Preis, den wir bis heute in vielerlei Hinsicht bezahlen. So empfinden bis heute zu viele Schweizer und auch Schweizerinnen, die ihre politische Gleichstellung erst 1971 durchsetzen konnten, diese demokratischen Rechte als Privileg des Schweizerseins und nicht als Menschenrecht.

So erklärt sich, weshalb so viele Schweizerinnen und Schweizer Mühe haben, dieses Recht auch jenen zu überlassen, die keinen Schweizerpass haben, aber genau so betroffen sind von den hier gefällten Entscheidungen und vielfach erst noch seit mehreren Jahrzehnten hier wohnen. Das Argument, das ihnen dann entgegengehalten wird, sie könnten sich ja einbürgern lassen, wenn sie mitbestimmen wollten, illustriert bloss die Stichhaltigkeit der hier vertretenen Grundthese.

Würden wir alle das Recht, das Leben nicht als Schicksal erfahren zu müssen, als Ausdruck der Menschenwürde und die Demokratie somit als Menschenrecht verstehen, dann würden wir die demokratischen Rechte nicht von der Einbürgerung abhängig machen, beziehungsweise es jenen vorenthalten, die keinen roten Pass ihr eigen nennen.

Ein weiteres Missverständnis folgt diesem auf dem Fuss: Zu viele unter uns glauben, es genüge Schweizer zu sein, um Demokrat zu werden. Doch der Mensch wird zwar als Mensch geboren, zum engagierten Demokraten muss er freilich erst werden. Bisher wurde diese Aufgabe mehr bewusst als unbewusst der Familie und der Schule übertragen. Zwei Institutionen, die sich seit Jahren mehr und mehr überfordert fühlen. Wie soll ein Kind zu Hause lernen, wozu vielen Eltern - sofern sie ohne roten Pass nicht ohnehin ausgeschlossen sind - das Interesse, die Einsichten und die Musse fehlen?

Oder glauben Sie, ein Lehrer könnte die Lust und die Freude an der Liebe vermitteln, wenn man ihm jahrzehntelang nahegelegt hat, der Liebe zu entsagen? Selbstverständlich hat noch kein Erziehungsdirektor dies in Sachen Liebe und Lust mit den Lehrern versucht, in Sachen Politik freilich schon. Obwohl es mit der Freiheit ein wenig anders ist: Wer sie nicht wahrnehmen darf - politisches Engagement ist nichts anderes - und die dabei gewonnene Freude am Mitgestalten des eigenen Lebensumfeldes - nichts anderes ist Politik - nicht weitergeben darf, der kann keine Lust an der Freiheit vermitteln.

Erst in jüngster Zeit hat sich dies ganz offiziell geändert. Im Februar 2006 meinte der oberste aller schweizerischen Erziehungsdirektoren, der St. Galler Regierungsrat Hansulrich Stöckling in Bern, er wünsche sich in der Schulstube auch wieder politisch engagierte Lehrer. Das war gegenüber dem, was seit dem Zürcher Regierungsrat Gilgen während 30 Jahren ins Unterbewusste vieler Lehrpersonen einfloss, eine kopernikanische Wende. Und seit dem 1.Januar 2006 gehört es gemäss neuer Verfassung zur Aufgabe von Kanton und Zürcher Gemeinden, das demokratische Engagement zu fördern.

Das fängt freilich bei der politischen Bildung an. Sie muss das Orientierungswissen, die Einsichten in die Möglichkeiten des Handelns und die entsprechenden sozialen Kompetenzen vermitteln, welche dem Engagement vorausgehen. Wer keine Vorstellungen darüber hat, wie das gekommen ist, was er verändern möchte, und wie es langfristig auch anders aussehen könnte, der fürchtet auch den ersten kleinen Schritt.

Wie nötig diese politische Bildungsarbeit ist, zeigt sich auch daran, dass nicht einmal ein Drittel aller Bernerinnen und Berner am vergangenen Wochenende von ihrem Wahlrecht Gebrauch machten. Obwohl es Kampfwahlen waren. Da machten uns die Italienerinnen und Italiener einiges vor. Ihnen ist heute auch bewusst, dass jede Stimme zählt und dass andere über jene entscheiden, die ihr Menschenrecht nicht wahrgenommen haben.


Andreas Gross



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