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05.05.1999
Neue Zürcher Zeitung
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Europa: Blick zurück nach vorn
Die europäische Verfassungsidee in Vergangenheit und Zukunft
«Ich bewundere jene, die bei dem gegenwärtigen Zustand Europas so ruhig bleiben
können. (...) Ob wir es gern hören oder nicht, heute ist es nicht mehr diese
Versammlung, die die Sache des vereinigten Europa vertritt.» Es war der erste
Präsident der parlamentarischen Versammlung des eben gegründeten Europarates,
der Belgier Paul-Henri Spaak, der am 11. Dezember 1951 mit solch bitteren Worten
protestierte und seinen vorzeitigen Rücktritt als Präsident bekanntgab.
Der Grund für die Enttäuschung des langjährigen belgischen Aussenministers,
Regierungschefs und späteren Nato-Generalsekretärs: Es war ihm klar geworden,
dass die parlamentarische Versammlung nicht zu der verfassunggebenden Konstituante des
vereinten Europa werden würde, als welche die entschiedensten Pioniere des Europarates
schon während des Krieges sie gedacht und seither politisch erwirkt hatten.
Neue Aktualität für alte Optionen
Fünfzig Jahre später lohnt es sich, auf diese Enttäuschung der Pioniere zurückzukommen.
Nicht weil diese zur Formulierung und Diskussion ihrer transnationalen und föderalistischen
Verfassungsprojekte immer wieder auch in der Schweiz zusammenfanden - in Montreux, Gstaad,
Hertenstein, Interlaken. Vielmehr finden wir hier ein Beispiel dafür, dass die Geschichte
einer Institution oft auch unausgeschöpfte Potentiale für deren bessere Zukunft in sich
birgt.
Denn die Idee einer europäischen Verfassung, welche der transnationalen Politik eine starke
und vor allem demokratische Legitimation und besondere Macht verleiht, ist heute nicht nur
wieder ebenso aktuell wie damals. Vielmehr spricht einiges dafür, dass die heutigen
Umstände ihrer Verwirklichung förderlicher sind als damals. Eine Fülle von Anregungen und
Quellen bietet der 1986 im Frankfurter Institut für europäische Studien publizierte und von
Alter Lipgens herausgegebene Sammelband «45 Jahre Ringen um die Europäische Verfassung;
Dokumente 1939 bis 1984», dem auch der Autor wegweisende Impulse verdankt.
Kern jeder transnationalen Verfassung ist die Teilung der Souveränität und deren teilweise
übertragung auf die supranationale Ebene. Zahlreiche führende Antifaschisten sowohl
christlich-demokratischer als auch sozialdemokratischer Tendenz erkannten darin den
Schlüssel für eine künftige europäische Friedensordnung. &lauqo;Länder, in denen die
elementarsten Menschenrechte mit brutaler Gewalt geschändet werden, bilden gefährliche
Infektionsherde, gegen die anzugehen die Gemeinschaft der Völker das Recht haben muss.
Das Heiligtum der Staatssouveränität ist eingestürzt.»
Das war der Tenor vieler europäischen Verfassungsentwürfe aus Italien, Frankreich und den
Beneluxstaaten zwischen 1942 und 1945. Ihre Befürworter hatten nach Ende des Zweiten
Weltkrieges damit jedoch keine Chance. Die Sowjetunion (UdSSR) gehörte nicht zu den
Befürwortern unionistischer Bestrebungen in Europa. Die Vereinigten Staaten von Amerika
(USA) bevorzugten eine globale Sicherheitsorganisation. Dem verwüsteten Europa fehlte
die Macht, selber über seine Zukunft zu bestimmen und die Restauration des
Nationalstaaten-Systems zu verhindern.
Die Briten als Auslöser und Bremser
Erst die Interessengegensätze zwischen der UdSSR und den USA, der aufkommende
Ost-West-Konflikt schienen nach dem Sommer 1946 den entschiedenen und politisch verfassten
Integrationsbestrebungen verschiedener Europäer zu einer besseren Zukunft zu verhelfen. Sie
schlossen sich zu verschiedenen Vereinigungen zusammen und entwarfen neue europäische
Verfassungen. Diese verstanden sie allerdings bloss als Impulsquelle für die ebenso
verlangte Einberufung der "Europäischen Verfassunggebenden Versammlung", wie im März 1948
190 britische und 169 französische Parlamentarierinnen und Parlametarier schrieben - die
Italiener, Belgier und Holländer hatten sich schon früher dafür ausgesprochen.
Zwar hatte Winston Churchill schon im Herbst 1946, in seiner berühmten Rede an der Universität Zürich, als ersten Schritt zu dem, was «vielleicht die Vereinigten Staaten von Europa heissen wird», die «Bildung eines Europarates&rauqo; angeregt. Doch für Churchill hiess dies damals noch ein «Europa ohne Grossbritannien». Als im Winter 1948/49 die Briten doch dabeisein wollten, beharrten sie lange auf einer institutionalisierten Konferenz von Regieningsvertretern und stimmten schliesslich dem Kompromiss einer "parlamentarischen Versammlung" nur zum Preis von deren relativer Machtlosigkeit zu. Deshalb darf die bis vor kurzem "beratende Versammlung" genannte Versammlung aller Vertreter der Parlamente der mittlerweile 41 Mitgliedstaaten des Europarates bis heute nur Empfehlungen aussprechen an das Ministerkomitee, das diese wiederum nur einstimmig als Empfehlung an die nationalen Regierungen weitergeben kann.
Verfassung als Quelle der Wirksamkeit
Von den zehn Gründungsstaaten des Europarates sorgten neben den Briten vor allem auch die
Dänen, Schweden und Norweger dafür, dass die Parlamentarier diese Selbstbeschränkung
akzeptierten und die Pioniere wie Spaak oder Spinelli mit ihrem Selbstverständnis als
verfassunggebende Versammlung scheiterten.
Der deutsche Sozialdemokrat Carlo Schmid, als einer der Schöpfer des Grundgesetzes auch
Mitglied der ersten parlamentarischen Versammlung des Europarates, war sich der
Unzulänglichkeit dessen, was im Mai 1949 gegründet worden war, nur allzu bewusst. Nur
einen Monat später schrieb er «Europa wird, wenn es seinen Sinn erfüllen soll, einmal
mehr sein müssen als das Modell, das in diesem Pakt geschaffen wurde. Ein Organ für die
Koordination nationaler Interessen genügt nicht. (...) Europa muss man schon als
Bundesstaat wollen, wenn man ein wirksames Europa will.»
Während Jahrzehnten wurde diese Perspektive verschüttet. Erst in den neunziger Jahren
wurden sowohl im Rahmen der Europäischen Union als auch des Europarates die Diskussionen
um eine europäische Verfassung wieder aufgenommen. Aus verschiedenen Gründen: Jetzt war
die Spaltung Europas überwunden, die Globalisierung der Märkte illustrierte die Schwäche
nationaler Politik, die Vertragsbasis der EU erweist sich für neue, auch
sicherheitspolitische Fortschritte zu schwach. Nationale Souveränität, das erkannten jetzt
auch immer mehr Skeptiker, wird immer fiktiver und reicht zur Bewältigung der wichtigsten
Aufgaben nicht mehr. Gleichzeitig braucht die Demokratie ein neues transnationales
Fundament, wenn ihr Substanz und ihr Handlungsvermögen nicht weiter erodieren sollen.
So würde sich heute für den Europarat ein Blick zurück nach vorn lohnen: Mit seiner alten,
inzwischen verschütteten Perspektive als Anstossgeber zu einer europäischen Verfassung
könnte er heute einen wesentlichen Betrag leisten.
Andreas Gross
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