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Jan. 2005
SP Uster Zeitung
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Unsere Stärken wurden weiter gestärkt!
Die neue Verfassung demokratisiert die Direkte Demokratie
Von Andreas Gross, National- und Verfassungsrat
Politik soll man nicht einfach delegieren. Soll richtig entschieden werden, dann muss jeder und jede anpacken. Souverän wird erst, wer selber mitentscheiden kann. Freiheit lässt sich auch nicht einfach konsumieren. Frei ist nur, wer selber aktiv wird und sich um seine eigenen und mit anderen gemeinsamen Angelegenheiten und Bedürfnisse kümmert. Dies war das republikanische Politik- und Demokratieverständnis, das die demokratische Volksbewegung prägte, welche die alte Zürcher Verfassung von 1869 schuf.
Revision als demokratische Herausforderung
Sie empfand die liberale, indirekte Demokratie von 1848 als zu leicht. Zu viele Bauern, Handwerker und Arbeiter fühlten sich zu schlecht vertreten in Parlament und Regierung. Deshalb verlangten sie nach Volksrechten und ersetzten die indirekte Demokratie durch die direkte. Das Ergebnis war 1869 die damals direktdemokratischste Verfassung der Welt.
Ein solch revolutionäres Werk zu revidieren ist eine besondere Herausforderung. Die Demokratie-Kommission des Verfassungsrates stellte sich ihr, indem sie sagte, wir wollen einiges besser machen, doch die Substanz der Direkten Demokratie darf nicht leiden. Ganz im Gegenteil: Wir setzten uns das Ziel, die Direkte Demokratie weiter zu demokratisieren.
Modernisierung des Republikanismus
Zwar kennt heute niemand mehr den radikaldemokratischen Begriff des "Republikanismus", welche die 1869er Bewegung trug. Doch wir versuchten, den Inhalt dieses Konzeptes in unsere Zeit zu übersetzen, ohne das heute für viele unverständliche Wort weiter zu gebrauchen. Das bedeutet vor allem zweierlei: Jedem und jeder soll es möglich sein, ohne ganz grossen Aufwand in das politische Geschehen einzugreifen. Und weil das seit einigen Jahren beliebte Wählen und Abstimmen per Post uns des Abstimmungslokals als optimalen Ort des Unterschriftensammelns für neue Volksinitiativen und Referenden beraubte, galt es, als erstes die Hürden zum Gebrauch der Volksrechte zu senken. Wir taten dies um 40 %: Künftig sollen 6 000 Unterschriften für eine Volksinitiative und 3 000 Unterschriften für ein Referendum ausreichen!
Zweitens galt es, den Kern republikanischen Demokratieverständnisses aufzunehmen. Er liegt im politischen Engagement eines jeden und einer jeder. Erst wenn sich alle um das kümmern, was die Existenzgrundlage aller ausmacht, können wir Lebensumstände einrichten, in denen sich auch alle zu Hause fühlen. Deshalb ist die neue Zürcher Verfassung die erste und bisher einzige, welche die Förderung des politischen Engagements und der demokratischen Auseinandersetzung zu einer Leitmaxime des Staates macht.
Wir haben aber nicht nur das moderne im Politik- und Menschenbild der alten Verfassung aufgenommen und weiterentwickelt, sondern sogar ein neues Volksrecht hinzugefügt, nämlich das Referendum mit dem Gegenvorschlag der Stimmberechtigten. So wie der Kantonsrat einer Volksinitiative einen Gegenvorschlag gegenüberstellen darf, können künftig 6 000 Stimmberechtigte dies auch bei einer Gesetzesvorlage aus dem Parlament tun. Statt also wie bei einem üblichen Referendum nur Nein sagen zu können zu einem ganzen Gesetz, können wir künftig einzelnen, uns weniger überzeugenden Artikeln eine bessere Alternative gegenüberstellen.
Quelle von Wehmut und Trost zugleich
Diese und weitere kleinere Reformen haben dazu geführt, dass die neue Verfassungsvorlage, die wir am 27. Februar zur neuen Verfassung des Kantons Zürich machen können, wiederum die direktdemokratischste der Welt wäre! Der Verfassungsrat hat also den Standard von 1869 gewahrt und aus einer guten alten Verfassung eine noch bessere neue gemacht.
Einen kleinen Wermutstropfen mussten Demokratinnen und Demokraten im Verfassungsrat aber akzeptieren: Die Mehrheit des Verfassungsrates wollte trotz allem Drängen und Stossen und allerlei Verführungskünsten unsererseits dem demokratischen Grundsatz nicht folgen, wonach mitentscheiden soll, wer von einer Entscheidung betroffen ist. Die Mehrheit des Verfassungsrates macht aus der Demokratie weiterhin ein staatsbürgerliches Privileg und ist sich zu wenig bewusst, dass Demokratie ein Menschenrecht ist. Vom sogenannten Ausländerstimmrecht ist deshalb in der neuen Verfassung auch nicht in der mildesten Form die Rede.
Doch selbst angesichts dieser Schwäche birgt die neue Verfassung einen Trost. Denn mit ihr wird es leichter sein, dieses demokratische Defizit mit neuen Volksinitiativen zu beheben als mit der geltenden Verfassung. Deshalb verdient die neue Verfassungsvorlage auch die Zustimmung jener, die nicht restlos begeistert sind. Denn die Demokratie ist ein ewiger Prozess, der immer wieder verbessert werden kann. Die neue Verfassung erleichtert diese Arbeit an und mit der Demokratie, deshalb sollten wir ihr auch zustimmen.
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Andreas Gross
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