10.11.2004

Aaargauer Zeitung
"Tribüne"

Wird verschwiegen, was abzulehnen ist?
Zur Fragwürdigkeit einer
bisher unterschätzten Vorlage


Von Andreas Gross

Andreas Gross (52) ist Politikwissenschafter und Zürcher SP-Nationalrat. Er leitet das Atelier für Direkte Demokratie in St-Ursanne (JU) und ist Vizepräsident der Staatspolitischen Kommission des Nationalrates.

Es ist zuzugeben: Wer nur oberflächlich hinhört, der hört nur positive Zusammenhänge. Vom Ausgleich ist die Rede, von Entflechtung, von Armen und Reichen und der Kluft zwischen ihnen, die kleiner werden müsse.

24 Verfassungsartikel sollen auf ein Mal revidiert werden

Alles gut und recht, möchte man meinen, aber ist dies alles, stimmt dies alles und was steht im Kleingedruckten? Immerhin sollen wir auf einmal 24 teilweise sehr lange Verfassungsartikel ändern, wozu wir nur einmal Ja oder Nein sagen dürfen. Dies ist ein Verfassungstextvolumen, wie es - abgesehen vom April 1999, als die nachgeführte Bundesverfassung zur Abstimmung kam - in den letzten 30 Jahren nie zur Abstimmung kam. Haben Sie diese 24 Verfassungsartikel alle schon gelesen? Das wäre umso dringender, denn der Bundesrat erläutert und rechtfertigt sie im Abstimmungsbüchlein kaum.

"Subsidiarität" ist im Föderalismus
so unnötig wie ein Heizkissen in der Sonne


Haben Sie gemerkt, dass der erste neue Verfassungsartikel mit Finanzen, Ausgleich und konkreter Aufgabenteilung gar nichts zu tun hat ? Der weiter nicht definierte "Grundsatz der Subsidiarität" soll als Teil der Allgemeinen Bestimmungen in den vordersten Teil der Bundesverfassung gehoben werden, obwohl dies von der damaligen Verfassungskommission und dem Parlament noch vor sechs Jahren abgelehnt worden war. Haben Sie irgendwo eine Begründung vernommen, weshalb die Bundesversammlung damals falsch entschieden habe soll? Was sich seither geändert hätte und weshalb jetzt darauf zurückgekommen werden könne?

Drei Dinge fallen demjenigen auf, der bei den eher spärlichen öffentlichen Diskussionen um diese grosse Verfassungsvorlage, über die wir bis zum 28.November abstimmen sollen, genau zuzuhören versucht:

•     Erstens ist vor allem und fast ausschliesslich von Geld die Rede. Von den vielen Kantonen, die etwas weniges bekommen und den wenigen reichen Kantonen die bezahlen sollen, "statt auf hohem Niveau zu jammern", wie der Ständerat aus einem Kanton, dem es zwar auch gut geht, aber der sich noch etwas mehr erhofft, sich auszudrücken beliebt.

•     Zweitens ist von jenen Oekonomen, die seit über zehn Jahren diese Vorlage zusammengebastelt haben, wenig bis gar nichts zu hören. Sie sagen uns nicht, wie aus einer Vorlage, die als Bundessparvorlage konzipiert worden war, jetzt plötzlich ein Föderalismusreformprogramm entstehen konnte, es sei denn, man glaube, Sparen sei Programm genug. Sie müssten auch erklären, weshalb sie Föderalismus so sehr auf Konkurrenz und Wettbewerb der Kantone reduzieren und Erfordernisse wie Gerechtigkeit und Zusammenhalt gar nicht thematisieren.

•     Drittens schockiert mich, wie schnell diejenigen, die sich bisher öffentlich für diese Vorlage geäussert haben, bereit sind, für etwas Geld demokratische und staatsrechtliche Errungenschaften aufzugeben ohne diese auch nur einmal wirklich zu thematisieren. Dies war bereits im Parlament so. Auf diese Vorlage stürzten und stürzen sich jene, die sich gerne ums Geld zanken und im Getümmel Einwände überhören.

Dabei wären zwei nicht pekuniäre Fragen mehr als nur diskussionswürdig: Weshalb soll in dem Staat, in welchem dem föderalistischen Prinzip bisher am meisten Nachachtung verschafft wurde, plötzlich der "Grundsatz der Subsidiarität" zur Seite gestellt werden, der aus einer ganz anderen Tradition kommt und in der EU bezeichnenderweise von jenen betont wird, welche den Föderalismus meiden wie der Teufel das Weihwasser? "Subsidiarität" heisst hier, dass das Zentrum sich bemüht, Aufgaben zu dezentralisieren, wobei das Zentrum sagt, wann wo und wie viel davon zu geschehen hat. Das ist in einem Land völlig unnötig, in dem das föderalistische Prinzip wirklich gilt und wo das Zentrum nur darf, was ihm die Teile zugesprochen haben. Wer will hier Nebel und Unklarheit schaffen und was soll nachher in der verbreiteten Unübersichtlichkeit passieren?

Regierungsräte wollen an Parlamenten vorbei
Recht setzen und anderen aufzwingen


Undemokratisch und staatsrechtlich verfehlt ist auch die zweite institutionelle Hypothek, welche uns veranlassen sollte, diese unausgegorene Vorlage abzulehnen. Sie will den Kantonsregierungen gestatten, untereinander per Vertrag transkantonales Recht zu setzen, via den Bund sogar widerständige andere Kantone in dieses Recht zu zwingen und dies alles am für nationale Rechtsetzung zuständigen Bundesparlament vorbei. Die kantonalen Parlamente könnten zu den Verträgen wie immer nur Ja oder Nein sagen und nicht wie bei einem Gesetz üblich Feinarbeit leisten. Demokratiepolitisch ist dies ungeheuerlich, nicht nur weil hier ein Exekutiv-Recht gesetzt werden soll, das sich auch den Volksrechten entzieht.

Damit wird der Föderalismus nicht gestärkt sondern genau so untergraben und kaputt gemacht wie die Demokratie, die direkte wie die indirekte. Dies sollten wir uns nicht gefallen lassen. Dem pekuniären Schlachtenlärm zum Trotz sollten wir unseren staatlichen Errungenschaften - Demokratie und Föderalismus - mehr Sorge tragen als dies jene tun, die vor allem an Geld interessiert sind.

Andreas Gross



Nach oben

Zurück zur Artikelübersicht