8. Nov. 2004

Medienmitteilung zur Neugestaltung des Finanzausgleichs NFA

Breite Unterstützung für die Behinderten!

Über 70 Persönlichkeiten unterstützen die Kampagne des Vereins «Behinderte gegen die NFA» und wehren sich gegen den Finanzausgleich, der am 28. November zur Abstimmung kommt. Sie treten für die Anliegen der Menschen mit Behinderung an die Öffentlichkeit. Die Kampagne wird ab heute mit einem Plakataushang unterstützt.

Ein namhaftes Unterstützungskomitee mit über 70 Persönlichkeiten teilt die Argumente des Vereins «Behinderte gegen die NFA» und steht hinter der Kampagne gegen den Finanzausgleich. Die Auswirkungen der NFA auf den Sozialstaat Schweiz sind massiv: Unter dem Deckmantel der Föderalismusreform sollen zentrale Aufgaben des Sozialbereichs von Bund und Kantonen umverteilt werden. Dabei werden die Anliegen behinderter und betagter Menschen der Willkür kantonaler Budgetdebatten ausgesetzt. Mit der NFA soll in den Bereichen Sonderschulen, Heime und Behindertenwerkstätten eine gut funktionierende Bundeslösung aufgegeben werden.

Kantonalisierung nationaler Aufgaben: Ein Flickenteppich

Mit der NFA werden statt einer nationalen Behindertenpolitik 26 kantonale Konzepte der Behindertenhilfe entstehen. Zudem wird die ambulante und die stationäre Behindertenhilfe getrennt. Die Kantone müssen eine Koordinations- und Regelungsfunktion - die heute von der IV garantiert ist - aufbauen. Wer die Schwerfälligkeit der Zusammenarbeit unter den Kantonen kennt, weiss wie aufwändig diese Arbeit sein wird, und dass eine Einigung auf dem kleinsten gemeinsamen Nenner zustande kommen wird. Sozialpolitik ist Sache des Bundes! Das zeigt auch unser kantonal geregeltes Gesundheitswesen: Anstelle einer effizienten Spitalplanung gibt es 26 kantonale Lösungen mit geringem kantonsübergreifenden Denken und Handeln.

IV-Defizit hat nichts mit Ausgaben für Sonderschulung zu tun

Angesichts des Milliardendefizits der IV sei der Bund gezwungen, auch im Bereich der kollektiven IV-Leistungen zu sparen - so heisst es. Doch die Ausgaben für die Leistungen der Sonderschulen und Behinderteneinrichtungen haben nichts mit dem Milliardendefizit der IV zu tun - dieses ist vielmehr auf die Zunahme bei den IV-Renten zurückzuführen. Mit der NFA wird die IV-Rechnung nicht entlastet, da die Kantonsbeiträge an die IV, 12,5% der IV-Aufwendungen, entfallen werden. Gleichzeitig will sich der Bund im Rahmen des Entlastungsprogramms 04 ebenfalls bei der Finanzierung der IV entlasten.

ISEG - Keine Garantie

Behinderte werden bei Annahme der NFA mit 26 unterschiedlichen Systemen konfrontiert. Das Rahmengesetz ISEG soll eine Harmonisierung dieser Systeme herbeiführen. Doch dieses ist noch in Vernehmlassung. Da verschiedene der vorgesehenen Vorschriften in die angestrebte Autonomie der Kantone eingreifen, kann nicht damit gerechnet werden, dass das Gesetz in dieser Form bestehen bleiben wird. Die Sonderschulung wird ohne Leitplanken an die Kantone übergeben. Dies zu einer Zeit, in welcher die FDP Schweiz mit einer Initiative zur Vereinheitlichung der Volksschule liebäugelt.

Nein zur NFA auf Kosten Behinderter

Die NFA gefährdet den Sozialstaat Schweiz. Sie zwingt sozial Schwache und ihre Organisationen sich jedes Jahr im harten finanzpolitischen Verteilkampf der Kantone die Ressourcen neu zu erkämpfen. Es ist ein erklärtes Ziel, dass die vom Bund gesprochenen Mittel den Kantonen zur freien Verfügung stehen. Wer garantiert, dass diese für bisherige Aufgaben eingesetzt werden? Warum soll ein Kanton, der Spitäler schliesst, nicht auch Behinderteneinrichtungen die Grundlage entziehen? Hätte man eine formelle Zweckbindung gewollt, so wäre eine Verbundlösung möglich gewesen.

Kontakt:
Mirjam Aebischer, Integras, 078 762 72 51

Weitere Informationen finden Sie unter:
www.finanzausgleich.ch
E-Mail info@finanzausgleich.ch

Andreas Gross



Nach oben

Zurück zur Artikelübersicht