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4. Dez. 2009
Schaffhauser Nachrichten
Die von Frau Rutz gestellten Fragen fliessen in einen Artikel zum Umgang mit Volksinitiativen in der Schweiz ein.
Wieviel von der Arbeit und den Argumenten schlussendlich Ver- wendung finden und in welchen Zusammenhang sie gestellt werden, lesen Sie im
Artikel.
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Verfassungsgerichtsbarkeit in der Schweiz:
Die überbordende SVP könnte eine Reform beschleunigt haben, die sie immer verhindern wollte
Eveline Rutz
Daniel Vischer will mit einer parlamentarischen Initiative erreichen, dass über Volksinitiativen, die danach schwierig umzusetzen sind, gar nicht mehr abgestimmt werden kann. Was halten Sie davon?
Andreas Gross: Es geht nicht um die schwierige Umsetzung, sondern um die Frage, ob sie im Widerspruch stehen zu den Menschenrechten. Wenn das der Fall ist, hat es keinen Sinn, abzustimmen, weil abstimmen nur Sinn macht, wenn man auch verschiedene Optionen hat. Wenn aber zwischen nichts ausgewählt werden kann, dann diskreditiert die Abstimmung die Direkte Demokratie. Die einen wollen dies, die anderen fragen sich, was das soll, wenn sie zu einem Entscheid eingeladen werden, bei dem es nichts zu entscheiden gibt. Ich habe Daniel Vischer in der Kommission und im Plenum vehement unterstützt und es war eine liberal-rot-grüne Gemeinschaftsanstrengung, dass er im Nationalrat in einer ersten Runde eine Mehrheit bekommen hat.
Sollen die Kriterien zur Beurteilung, was unter zwingendes Völkerrecht fällt, erweitert werden?
Für mich haben der harte Kern der Europäischen Menschenrechtserklärung die gleiche Bedeutung wie das zwingende Völkerrecht und er ist auch schon lange schweizerisches Verfassungsrecht. Deshalb müssen die materiellen Schranken der Verfassungsrevision darum erweitert werden. Der grosse Vorteil ist dann auch, dass man immer weiss, was das heisst, weil es ein Gericht gibt in Strassburg, der diesen harten Kern immer interpretiert und präzisiert.
Wäre es sinnvoll, das Bundesgericht früher einzubeziehen, als dies heute der Fall ist?
Sicher. Das Bundesgericht würde vom Parlament im Moment der Gültigkeitserklärung einbezogen oder diese Frage wird ganz an das BG delegiert. Eine interessante Möglichkeit wäre auch eine gemeinsame Verfassungskommission von Vertretern des Bundesgerichtes und ehemaligen speziell qualifizierten Parlamentariern zu wählen, an welche die Frage der Prüfung der Gültigkeit von Volksinitiativen vom Parlament delegiert würde.
Was halten Sie von einer Verfassungsgerichtsbarkeit?
In diesem Sinne halte ich viel von einer teilweisen und beschränkten Verfassungsgerichtsbarkeit. Verwirklichen kann man sie auf unterschiedlichem Weg. Sie ist aber nicht zu verwechseln mit der Dominanz des deutschen Verfassungsgerichtes in der deutschen Politik. Dieses Beispiel wird in der Schweiz stets gegen jegliche hiesige Reform angeführt.
Was wären deren Vorteile?
Juristische Fragen würden juristisch entschieden; die Kompetenz und damit auch ein gewisser Mut des Entscheidungsgremiums wären gegeben. Wir hätten keine direktdemokratischen Leerläufe mehr, würden verhindern, dass die Demokratie gegen die Menschenrechte ausgespielt würde, was beiden schadet. Die Schweiz würde auch menschenrechtlich einen hohen Standard respektieren, so wie sie das in Sachen partizipativer Demokratie im Unterschied zu vielen anderen schon lange tut.
In diesem Sinne könnte die entfesselte und damit überbordende SVP eine Reform beschleunigt haben, die sie immer verhindern wollte. Ein solches Phänomen des kontraproduktiven Effektes des politischen Fundamentalismus war in der Geschichte schon einige Male zu beobachten.
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Andreas Gross
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