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18. Sept. 2008
Aargauer Zeitung
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Konkordanz ist mehr als eine Rechnungsaufgabe
Ein Beitrag zu einer notwendigen Begriffsklärung
Von Andreas Gross
Andreas Gross ist Politikwissenschafter und Zürcher SP-Nationalrat. Seit Jahren setzt er sich intensiv mit der Reform des politischen Systems der Schweiz auseinander.
Konkordanz ist ein Schlüsselbegriff der schweizerischen Politik. Er bezeichnet einen bestimmtes Verhältnis der politischen Parteien in Regierung und Parlament zueinander. Was dieses Verhältnis ganz genau ausmacht, ist mittlerweile zu einer der umstrittensten Fragen der schweizerischen Politik geworden.
Im Umfeld der Parlaments- und Bundesratswahlen von 2003 und 2007 haben die meisten Exponenten der Parteien und Medien die Konkordanz auf eine reine Rechenaufgabe reduziert. Sie meinten, der Bundesrat solle gemäss der Stärke der Parteien in der Bundesversammlung zusammengestellt werden. Ganz unbesehen von der Frage, ob diese Vertreter miteinander überhaupt im Interesse der Mehrheit der Schweizerinnen und Schweizer wirken können oder nicht.
Die Bundesversammlung ist am 12.12.2007 dieser Reduktion von Politik auf Mathematik nicht gefolgt. Der wichtigste Vertreter der grössten Partei wurde nicht mehr in den Bundesrat gewählt. Es gab die auf eine Rechnungsaufgabe beschränkte Konkordanz nicht mehr. Dies hat zwar für monatelange Auseinandersetzungen, Parteiaustritten und Parteineugründungen geführt – nicht jedoch zu einer Klärung, was denn nun unter der von kaum jemandem grundsätzlich in Frage gestellten Konkordanz zu verstehen ist, wie sie gelten und verwirklicht werden soll.
Diese intellektuelle Faulheit – oder ist es bloss politische Bequemlichkeit? – ist gefährlich. Sie überlässt wesentliche Grundlagen unseres gedeihlichen Zusammenlebens dem Zufall, beziehungsweise der Willkür und den Herrschaftsinteressen einiger weniger Bundeshausinsassen, denen es mehr um die eigene Macht als um das Wohlergehen der grossen Mehrheit der in der Schweiz lebenden Menschen geht. Daran können die meisten unter uns nicht interessiert sein. Deshalb sollten wir die Fundamente unseres politischen Systems klären. Je eher desto besser, denn bald könnte um die parteipolitische und personelle Zusammensetzung des Bundesrates wieder heftig gestritten werden.
Als Diskussionsbeitrag deshalb hier einige Thesen, die zu einem Konkordanzverständnis beitragen möchten, welches unter Politik mehr versteht als bloss die Addition und Distribution von Machtinteressen.
Die Konkordanz ist modern und zukunftsträchtig. Ihr zugrunde liegt das permanente Bemühen, sich über Parteigrenzen hinweg zu verständigen. So kann die vielfältige Schweiz besser integriert werden als durch das vergleichsweise simple Konkurrenz- und Koalitionsprinzip.
Konkordanz schafft gute institutionelle Voraussetzungen dafür, wirtschaftliche Interessen, soziale Gegensätze, kulturelle Unterschiede, regionale Ansprüche und politische Divergenzen auszugleichen. Sie trägt wesentlich dazu bei, politische Fragen sachspezifisch zu diskutieren und nicht bloss unter parteipolitischen Gesichtspunkten zu erledigen.
Konkordanz ist aber kein Instrument zur Harmonisierung politischer Gegensätze, sondern ein Element eines offenen Konfliktlösungsmechanismus. Das heisst, Differenz und Konfliktkultur sind grundlegende Elemente von Freiheit und der Demokratie, ja der Politik überhaupt.
Die Konkordanz erlaubt der Schweiz themenspezifische, parteipolitisch wechselnde Mehrheitsbildungen im Hinblick auf Mehrheiten in der Bundesversammlung und in den immer wieder möglichen Volksabstimmungen. Entscheidend für die Legitimität der jeweiligen parteipolitischen Zusammensetzung des Bundesrates ist diese Fähigkeit, in Volksabstimmungen immer wieder doppelte Mehrheiten der Stimmberechtigten und der Kantone zustande zu bringen.
Eine Konkordanz-Regierung umfasst Parteien, die zwar programmatisch immer wieder auch unterschiedliche Positionen vertreten, in verschiedenen Zusammensetzungen aber Mehrheiten zur Lösung von Problemen schaffen und finden können. Entscheidend sind der Wille zur Zusammenarbeit und zur Verständigung sowie die Anerkennung der fundamentalen (republikanischen) Gemeinsamkeiten wie die Respektierung der Bundesverfassung, der Gewaltenteilung, folglich auch der anderen Gewalten, sowie des Völkerrechts, der Europäischen Menschenrechts-Konvention und deren Gerichtshof in Strassburg.
Philosophisch bedeutet die Konkordanz den Verzicht auf den alleinigen Wahrheitsanspruch. Es gilt immer die Vermutung, dass der Andersdenkende ebenso zur Annäherung an die Wahrheit beitragen kann wie man selber. Diese Offenheit hat zur Folge, dass ein konkordantes Regierungssystem besonders lernfähig ist. Lernfähigkeit wiederum ist möglicherweise die Eigenschaft, welche unsere Gesellschaft am nötigsten hat.
Das Konkordanzprinzip kann somit nicht auf eine Rechenformel oder auf das Proporzprinzip reduziert werden. Es ist mehr als das exekutive Abbild der parteipolitischen Zusammensetzung der Legislative. Es muss echte Konkordanzregierungen geben können, die nur jene Parteien umfassen, welche das echte Konkordanzverständnis teilen und umsetzen wollen.
Die Bundesversammlung ist frei zu entscheiden, wie sie das Konkordanzprinzip umsetzen will und wen sie – parteipolitisch und personell – für die Umsetzung dieses Prinzips als geeignet hält. Diese Debatte steht der Bundesversammlung und der schweizerischen Öffentlichkeit bevor. Je eher und je besser sie geführt wird, desto eher können wir die Krise überwinden, in der die Konkordanz und damit unsere Regierung gegenwärtig steckt.
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