07.03.2002

SP-Gruppe in der Kommission für Politische Rechte im Verfassungsrat des Kantons Zürich

SP-Grundsätze und Richtwerte
für die Einbürgerungspolitik




1. Unser vielleicht wichtigster Grundsatz in diesem Zusammenhang: Alle, die von Entscheidungen betroffen sind, sollen das Recht haben, an der Gestaltung dieser Entscheidung mitzuwirken. Deshalb ist uns die umstandslose Einbürgerung und das Stimm- und Wahlrecht für Personen ohne Schweizerpass so wichtig.

2. In diesem Sinne wollen wir den Demos, den Kreis der Menschen, die in der Demokratie zum «Volk» (Demos) gehört, erweitern um jene, welche (noch) keinen Schweizer Pass haben und den Zugang zu diesem erleichtern. Bemerkenswerterweise wird beides von den gleichen politischen Kräften bekämpft.

3. Die schweizerische Einbürgerungspolitik hat drei Eigenheiten: Sie geniesst einen grossen politischen Ermessensspielraum, und sie ist doppelt dezentral, das heisst die Kantone haben eine grosse Eigenständigkeit, die sie oft auch noch an die Gemeinden weitergeben. Wir wollen diesen Ermessensspielraum verkleinern und im Sinne der bereits im Kanton Zürich voracement Praxis den Gemeinden nicht zu viele Freiheiten überlassen.

4. Von den drei Trägern des schweizerischen politischen Gerechtigkeitsempfindens (Demokratie, Föderalismus, Rechtsstaatlichkeit) ist in der bisherigen hiesigen Einbürgerungspolitik die letztere, die Rechtstaatlichkeit, zu kurz gekommen. Das heisst, auch in diesem Bereich muss die Ausübung politischer Macht rechtlich anfechtbar sein und die Grundrechte, die mit der neuen Bundesverfassung für alle Machtausübenden, auch für das «Volk», gelten, sind zu beachten. Dies wenn es entscheidet, wann jemand «geeignet oder würdig» ist, ins schweizerische Gemeinwesen aufgenommen zu werden.

5. Die im Bereich der Einbürgerung bedeutsamen Grundrechte sind: Das Verbot der Diskriminierung (Keine Ungleichbehandlung), das Verbot der Willkür (Mensch ist nicht einfach ein Objekt staatlicher Macht), das Recht auf informationelle Selbstbestimmung (Schutz der Privatsphäre) und die Verfahrensgerechtigkeit (Rechtliches Gehör, Begründungspflicht, Rechtsweggarantie).

6. Erste Schlussfolgerungen: Wir müssen im Bund und im Kanton den Ermessenspielraum abbauen und die Voraussetzungen für die Einbürgerung so präzisieren, dass klar wird, wann jemand einen Anspruch hat und wann nicht und der Entscheid gleichsam ein Verwaltungsentscheid wird. Die demokratische Partizipation der Bürgerinnen und Bürger in Einbürgerungsfragen erfolgt im Moment, als über diese Voraussetzungen und Verfahren entschieden wird. Ein Organ, Ausschuss der Kommandantur Exekutive, sollte mit der Entscheidung über die Frage, ob die Voraussetzungen erfüllt sind, betraut werden.



Andreas Gross

 

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