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10. Febr. 2005
Aargauer Zeitung
Mittellandzeitung
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Neues aus der Zürcher Verfassungs-Werkstatt
Neue Zürcher Kantonskarte mit besserem Relief
Von Andreas Gross
Andreas Gross (Zürich) ist Politikwissenschafter und Nationalrat und gehörte als Vizepräsident der Demokratie-Kommission und Präsident der wichtigen Redaktionskommission zu den engagiertesten Verfassunsgräten, über deren Vorlage das Zürcher Volk am 27.Februar abstimmt.
Angenommen, Sie planen einen Ausflug in eine nahe, dennoch wenig vertraute Landschaft. Nehmen wir weiter an, sie möchten mit dem Velo oder ihrem Auto auch verborgene Orte aufsuchen, die nicht gleich jeder Wegweiser allgemein zugänglich macht. Frage, würden Sie sich im Hinblick auf einen solchen Ausflug mit einer Strassenkarte von 1869 begnügen?
Wohl kaum. Denn obwohl die Strassenkarte von 1869 um alle seither erstellten Kantonsstrassen, Überlandstrassen, Umfahrungen, Brücken, Eisenbahnlinien und sogar Autobahnen ergänzt worden ist, sind die besten Verbindungen kaum bis gar nicht mehr zu erkennen. Zu unübersichtlich sind all die Linien mittlerweile geworden. Von all den aufgehobenen Kreuzungen und Bahnübergängen, Unter- oder Überführungen ganz zu schweigen, welche die Suche nach den schnellsten und bequemsten Verbindungen erschweren.
Politisch und kantonal haben sich die Zürcherinnen und Zürcher aber bis heute mit ihrer damals freilich revolutionären Landkarte von 1869 begnügt. Erst in den vergangenen vier Jahren wagten sie sich an einen Wurf heran - 30 Jahre nach den Aargauern, die zu den ersten Kantonen gehörten, die ihre Verfassungen aus dem 19.Jahrhundert revidierten.
Verfassungsgebung im Kanton Aargau ist überhaupt eine ganz besondere Sache. Kein anderer Kanton kennt in seiner Geschichte so viele Verfassungsräte und so viele Volksabstimmungen über total revidierte Verfassungen wie der Aargau. Während die Zürcher innert 152 Jahren bloss zweimal einen Verfassungsrat wählten, taten dies die Aargauer viermal (1849,1851,1884 und 1972). Gar sieben Mal stimmten die Aargauer über totalrevidierte Verfassungen ab und verwarfen diese nicht weniger als vier Mal: Auch die geltende Aargauer Verfassung kam 1980 erst im zweiten Anlauf durch.
Die Probleme der Aargauer mit der Verfassungsgebung illustriert eine deren wichtigste Funktionen: Mittels einer Verfassung konstituiert sich ein Staat, eine Gesellschaft gibt sich ihre politische Form und formuliert ihr Selbstverständnis. Sie vereinbart, wie sie sich organisieren und wohin sie sich entwickeln will, welches ihre Grundlagen und wegleitenden politischen Prinzipien sind.
Im relativ jungen und künstlich zusammengebauten Aargau mit seinen verschiedenen Regionen, Religionen und Kulturen war dies immer schwieriger als - zumindest historisch - in Zürich, mit dessen starkem städtischen Zentrum und ausgeprägt liberaler, ja sogar oligarchischer Machtausprägung, an denen sich die demokratische Bewegung heftig rieb und 1869 in einem revolutionären Wurf die damals direktdemokratischste und sozial aufgeschlossenste Verfassung der Welt schuf.
Diese historischen Unterschiede hinderten die Aargauer und Zürcher freilich nicht daran, auf unterschiedlichen Wegen und mit einigen Phasenverschiebungen schliesslich innert 100 Jahren ganz ähnliche Standards zu entwickeln: So blieb die Ausgestaltung der Volksrechte auch nach der Verfassungskrise von 1849 - 52 im Aargau immer besonders umstritten: Die Aargauer wollten zum Beispiel 1885 von der in Zürich schon 1869 eingeführten Gesetzesinitiative und der Volkswahl von Regierung und Ständeräte nichts wissen, zogen aber 1904 und 1909 dann doch nach. Oder 1979 lehnten Aargauerinnen und Aargauer den ersten Verfassungsentwurf wegen der Abschaffung des obligatorischen Gesetzesreferendums ab, folgten dieser Tendenz 2001 aber zumindest teilweise denn doch; während der Zürcher Regierungsrat den Verfassungsrat von dieser Debatte entlasten wollte und sie im voraus - 1998 - zur Volksabstimmung brachte und damit Erfolg hatte.
Ähnlich inspirieren lassen könnten sich in Zukunft der Aargau von der neuen Zürcher Verfassungsvorlage bezüglich der darin vorgenommenen deutlichen Senkung der für Volksinitiativen und Referenden nötigen Unterschriftenzahlen - Ausdruck des Bemühens, die negativen Folgen des brieflichen Abstimmens für das Unterschriftensammeln zu kompensieren. Interessant ist auch die Einführung des Gemeindereferendums und des konstruktiven Referendums, das sich bereits in Bern bewährt hat sowie die Möglichkeit des Kantonsparlamentes, zu einzelnen Gesetzesnormen Varianten zur Abstimmung bringen zu können.
Auch die Zürcher bewegen sich mit ihrem Verfassungsentwurf übrigens auf Aargauer Spuren. Zwang die Geschichte die Aargauer zu besonderen Integrationsanstrengungen tut dies heute die Moderne mit den Zürchern: Moderne Gesellschaften zeichnen sich durch die Gleichzeitigkeit ganz verschiedener Lebensstile, Umgangsformen, Weltanschauungen und religiöser Zugehörigkeiten ab. Daraus ergibt sich die Aufgabe des Staates, Voraussetzungen zu schaffen, damit aus diesen vielen verschiedenen Teilen immer wieder auch ein Ganzes werden kann. Die Zürcher Verfassungsvorlage spricht deshalb immer wieder vom Dialog und der Begegnung als Medien dieser Integrationsarbeit. Übrigens einer der Gründe, mit denen die SVP ihr Nein begründet, lehnt sie doch eine solche liberale und vielfältige Gesellschaft eher ab und vermag in der Integration auch keine sinnvolle Staatsaufgabe erkennen.
Die SVP ist übrigens die einzige Partei, welche die neue Zürcher Verfassung ablehnt. Damit gelang im Zürcher Verfassungsrat das grosse Bündnis all jener, welche weitgehende Volksrechte mit einem liberalen Menschenbild, einem modernen Gesellschafts- und einem verantwortungsbewussten Staatsverständnis zu verbinden vermochten - genau das Bündnis, das wir in der Bundesversammlung erst noch finden müssen.
Andreas Gross
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