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2. Dez. 2004
PS
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Wenn man teilnehmen kann an der Gestaltung des Ganzen erkennt man sich auch als Teil des Ganzen
Andreas Gross, Du hast viel Herzblut und Energie in diese Verfassung gesteckt. Würdest Du im Nachhinein wieder für den Verfassungsrat kandidieren?
Auf jeden Fall. Denn es hat sich gezeigt, dass wir durch hartnäckiges und umsichtiges Vorgehen in der Kommission des Verfassungsrates etwas erreichen konnten, das von aussen nicht möglich gewesen wäre. Ausserdem hat auch das gute Einvernehmen in der SP-Fraktion die Arbeit sinnvoll gemacht. Zudem gelang es in unserer Kommission neben der CVP und der EVP immer wieder auch einzelne Freisinnige oder gar SVPler zu überzeugen, letztere wenigstens im Hinblick auf eine Enthaltung, so dass wir im Bereich der Demokratie - mit der grossen Ausnahme der Rechte all jener ohne Schweizer Pass - fast alles durchbrachten, was wir anstrebten.
Kommt dazu, dass ich mich geschichtlich seit 30 Jahren mit der demokratischen Revolution im Kanton Zürich des Jahres 1867 befasse und die Verfassung von 1869 eigentlich sehr gerne habe. Daher setzte ich mir persönlich das Ziel, dass man diese nur revidieren dürfe, wenn wir sie auch wirklich verbessern können.
Ist der Ausbau der direktdemokratischen Mittel jener Aspekt der neuen Verfassung, welcher Dich am meisten befriedigt oder gibt es etwas anderes, das Dir noch "revolutionärer" erscheint?
Also ich hätte schon einige revolutionäre Ideen gehabt. Aber in eine Verfassung kommen Ideen erst, wenn sie nicht mehr als revolutionär empfunden werden. In dem Sinn steht nichts Revolutionäres in der Verfassung. Aber von jenen Ideen, die jetzt in der Verfassungsvorlage stehen, scheinen mir neben den guten Integrations- und Dialogartikeln, der Liberalität in Bezug auf die Lebensstile und den eigenen Neigungen, die Abschnitte zur Direkten Demokratie schon sehr überzeugend. In Bezug auf das Demokratiekapitel kann man von einem Ausbau und einer Verfeinerung der direktdemokratischen Instrumente sprechen. So wie die Verfassung von 1869 damals die demokratischste Verfassung der Welt war, so gibt es heute wiederum keinen anderen Kanton, geschweige denn einen Staat, der den Bürgerinnen und Bürgern ein solch umfassendes Set an Handlungsinstrumenten zu Verfügung stellt.
Was sind konkret die wichtigsten Neuerungen in diesem Demokratiekapitel?
Am praktischsten ist sicher die 40%ige Senkung der Anzahl Unterschriften, die es für eine Initiative, beziehungsweise ein Referendum braucht, und welche die kalte Erschwerung der direkten Demokratie während der vergangenen acht Jahre ausgleicht. Es braucht 2006 für das Referendum noch 3'000 statt 5'000 Unterschriften und für die Volksinitiative statt 10'000 noch 6'000. Das ist erstmalig im kantonalen Vergleich. Dabei darf nicht vergessen werden, dass die SVP uns bei all dem nicht geholfen hat. Sie behauptet zwar immer, sie sei für die direkte Demokratie, hat sich im Verfassungsrat aber nie für entsprechende Verbesserungen eingesetzt, sondern diese immer bekämpft. Sie haben immer so getan, als ob der Status Quo das Beste sei.
Der zweite grosse Fortschritt ist die Einführung des konstruktiven Referendum und zwar ohne den Berner Vorbehalt. In Bern darf das Volk nur ein konstruktives Referendum machen, wenn der Kantonsrat keine eigene Alternative vorschlägt. In Zürich dürfen die Bürger immer eigene Alternativen vorschlagen. In einem grossen Gesetz dürfen sie sogar zwei oder drei Alternativen vorschlagen. Wichtig ist, dass eine Symmetrie besteht. Denn auch die Rechte des Parlamentes werden verfeinert und ausgebaut. Das Parlament kann im Hinblick auf eine Volksabstimmung Varianten oder einzelne Alternativen zur Abstimmung bringen. Dieses Recht des Parlaments gibt man auch den Stimmberechtigten. Das ist ja eine der Ideen der direkten Demokratie: Das, was die Parlamentarier dürfen, sollen auch die Stimmbürger dürfen.
Der dritte Forschritt: Zum ersten Mal steht in einer Verfassung, dass der Staat, beziehungsweise der Kanton und die Gemeinden, das demokratische Engagement unterstützen und die demokratische Auseinandersetzung fördern. Das hört sich selbstverständlich an, ist es aber überhaupt nicht. Denn wir leben in einem Kanton, in welchem vor zwanzig bis dreissig Jahren der Erziehungsdirektor den Linken noch Berufsverbot gab, weil sich diese politisch engagierten - anders als von Herrn Gilgen gewünscht. Jetzt stehen wir dazu, dass Demokratie keine Friedhofsruhe hervorbringt, sondern eine zivilisierte Form der Auseinandersetzung ist.
Durch die Verfeinerung und den Ausbau der direkten Demokratie dürfte es jetzt zu mehr und komplizierteren Abstimmungen kommen. Werden dadurch nicht noch mehr Stimmberechtigte überfordert und noch weniger Bürger abstimmen?
Im Gegenteil. Die Verfahren können der Komplexität der Sache in Zukunft entsprechen, was diese leichter zu bewältigen macht. Zudem gehen in den letzten fünfzehn Jahren mehr Leute lieber abstimmen als wählen. Bei den Wahlen hat sich die Beteiligung im Bund in den letzten Jahren bei zwischen 40 % und 45 % eingependelt, im Kanton etwa 10 % tiefer. Bei Abstimmungen hingegen beträgt die Beteiligung unterdessen eher um die 50 %. Die Schweizer und die Zürcherinnen schätzen also die direkte Demokratie. Wenn sie entscheiden müssen, ziehen sie auch die schwierigsten Fragen der Auswahl zwischen noch schwerer zu verstehenden Personen vor. Das Witzige ist ja, dass schon die Bewegung von 1869 argumentiert hatte, dass die schwierigste Sache einfacher zu verstehen ist als irgendeine Person. Die tiefe Stimmbeteiligung am vergangenen Wochenende widerspricht diesen Thesen nicht; wenn Bundesrat und Parlament eine Vorlage derart überfrachten wie letzten Sonntag, dann verstehe ich, wenn sich viele verweigern.
Es gibt noch das Problem, dass sowohl Referenden wie Volksinitiativen die Neigung haben, den Status Quo zu fördern. Bewirkt die direkte Demokratie nicht Stillstand?
Nein, im Gegenteil. Wenn wir die direkte Demokratie nicht hätten, hätten wir viele Fortschritte - mit Ausnahme aussenpolitischer Öffnungen - noch viel später gekriegt. Das lässt sich an vielen Inhalten zeigen. Auf der nationalen Ebene lösen etwa 50 % der Volksinitiative Reformen im Sinne der Initianten aus. Auf der kantonalen Ebene ist die direkte oder indirekte Erfolgsquote sogar noch höher.
Richtig ist, dass ein Referendum einfacher als eine Initiative zu gewinnen ist und Referenden eher bremsen. Doch die direkte Demokratie zwingt zu einer besseren Diskussion der Gegenstände und das bedeutet eine Verfeinerung der Macht. Insbesondere muss bei uns jede Behörde die Macht, die politische Agenda zu bestimmen, teilen. Das Initiativrecht ist in erster Linie ein Recht etwas auf die Tagesordnung zu setzen und somit zur Diskussion zu bringen.
Es gibt jetzt neu noch das Gemeinde- und das Kantonsreferendum. Also nochmals zwei zusätzliche Möglichkeiten, ein Veto aus zu sprechen. Ist das nicht problematisch?
Ich sehe im kantonalen Referendum weniger das Veto. Eher eine Garantie, im Vorfeld der Entscheidung nicht überhört zu werden. In dem Sinn fördert es die Integration. Wir waren bereit, das Gemeindereferendum zu stützen, wenn die beiden Städte Zürich und Winterthur auch ein Referendumsrecht kriegen. Denn der Gemeinderat von Zürich hatte oft schon das Gefühl, dass er sich im Kantonsrat zu wenig Gehör verschaffen kann.
Aber auch in den Gemeinden wird die Demokratie generell gestärkt. Dies ist etwas sehr Wichtiges, das auch in der SP jahrzehntelang umstritten war. Doch ich glaube, es hat sich mittlerweile die Ansicht durchgesetzt, dass die Urnenabstimmung etwas demokratischeres ist als die Entscheidung bei der Versammlung. Die Versammlung ist gut zum diskutieren, aber bei den Entscheidungen braucht es die Gewährleistung des Stimmgeheimnisses, den Schutz des Andersdenkenden, was bei Versammlungen nicht gegeben ist. Schon 1869 wurde übrigens gezeigt, dass das Moderne an der direkten Demokratie die Urne ist und nicht die Versammlung.
In der neuen Verfassung muss jede Gemeinde, auch wenn sie noch so klein ist, die Urnenabstimmung zumindest bei der Annahme und Ablehnung der Gemeindeordnung vorsehen. Dort lässt sich auch festhalten, dass bestimmte Entscheide von einer gewissen Bedeutung nur an der Urne entschieden werden können. Ausserdem bekommen 30 % der bei einer Gemeindeversammlung Anwesenden das Recht, nachträglich immer eine Urnenabstimmung verlangen zu können. Das heisst also, dass man, wenn man das Gefühl hat, die Gemeindeversammlung verkomme zu einem Selbstbedienungsladen, das Recht hat, eine Urnenabstimmung zu fordern.
Ein weiterer grosser Fortschritt ist, dass auch die Zweckverbände künftig demokratisch organisiert sein müssen,. Zweckverbände sind heute oft ein Mittel der Exekutive, die direkte kommunale Demokratie auszuschalten. Das ist in Zukunft nicht mehr möglich. Die Quartierdemokratie ist ein weiterer Punkt, der für die Stadt Zürich sehr wichtig ist. Wir wollten schon vor zwanzig Jahren die Quartierdemokratie einführen, konnten es allerdings nicht, da wir die Verfassung hätten ändern müssen. Jetzt ist in der Verfassung eine sogenannte Ortsteil- oder Quartierdemokratie vorgesehen.
Das Gemeindereferendum stärkt die Gemeinden und die Gemeindeautonomie wird in der Verfassung explizit festgehalten. Dies in einer Zeit, in der man von Gemeindefusionen und autonomen Regionen spricht. Ist das kein Widerspruch?
Doch. Und das ist ein Grund, weshalb wir nicht von einer sozialdemokratischen, sondern von einer Zürcher Verfassung sprechen müssen. Die SP hat im Kanton nun mal nur 30 % Stimmenanteil. FDP und SVP liessen sich in keiner Weise in Richtung Regionalisierung bewegen. Das war eine unserer grossen Enttäuschungen.
Du machtest Dich für einen integrierenden Staat stark und hattest dazu viele Forderungen. Was davon ist in der neuen Verfassung übrig geblieben?
Vieles. An einem integrierenden Staatsverständnis ist viel mehr eingeflossen, als dass man vor vier, fünf Jahren gedacht hätte. Es gibt zwei Artikel, welche die Integration von verschiedenen Weltanschauungen, verschiedenen Lebensstilen und der Integration all jener ohne Schweizer Pass zum Ziel haben. Es hat einen eigenen Artikel zum Dialog als Medium zur Überwindung von Konflikten. Das steht sonst in keiner anderen Kantonsverfassung so explizit. In einer modernen Gesellschaft, die - wie dies jeder modernen Gesellschaft eigen ist - auseinander driftet, muss das Gemeinwesen sich besonders anstrengen, diese auseinanderdriftenden Teile zusammenzubringen. Auch hier liegt übrigens eine der verborgenen Qualitäten der direkten Demokratie: Dürrenmatt meinte einmal, die Schweizer blieben so gerne zusammen, weil sie alle drei vier Monate die Gelegenheit haben, über ihre Differenzen zu streiten. Durch Teilnahme wird jeder und jede Teil eines grösseren Ganzen und kann dennoch etwas Eignes bleiben.
Was fehlt Dir am meisten an Integrationsmassnahmen?
Die Einsicht, dass auch für Menschen ohne Schweizer Pass Partizipation die beste Form der Integration ist. Partizipieren heisst ja Teil werden vom Ganzen. Wenn man teilnehmen kann an der Gestaltung des Ganzen erkennt man sich auch als Teil des Ganzen. Die Mehrheit des Verfassungsrates folgte leider einer anderen Logik. Sie sagt, um sich zu integrieren, müsse man Schweizer werden. Das Schweizersein wiederum sei die Bedingung für Partizipation. Die gleichen Kreise erleichtern aber auch die Einbürgerung nicht. Das Grundproblem: Sie verwechseln das Menschenrecht Demokratie mit einem staatsbürgerlichen Privileg.
Da haben wir eine andere Vorstellung von Partizipation. Dass wir in dieser Frage nicht einmal auf den Stand von Appenzell Ausserrhoden, Graubünden, geschweige denn der Romandie gekommen sind, empfinde ich für Zürich tatsächlich als Schande. Diese Mängel der Verfassung sollten wir bald mit neuen Volksinitiativen angehen. Doch sie sind auch Ausdruck davon, dass die Liberalen Kräfte in der FDP zu lange ihre Partei nicht aus dem Schatten der SVP befreien konnten.
Nebst den Sozialzielen, die in der eidgenössischen Verfassung festgeschrieben sind, haben bloss drei Punkte überlebt. Darunter die ausserfamiliäre Kinderbetreuung. Was überwiegt nun, die Enttäuschung, dass man nicht mehr in die Verfassung brachte oder der Stolz, die ausserfamiliäre Kinderbetreuung als Sozialziel verankert zu haben?
Die Bedeutung der Kinderbetreuung für Erwerbstätige ist wahrscheinlich jener Bereich, in dem die Verfassung den gesellschaftlichen Wandel der letzten zwanzig Jahre am deutlichsten zum Ausdruck bringt. Dies ist nun auch dem Freisinn so wichtig, dass es gleich mehrfach in der Verfassung steht.
Bei den Sozialzielen enttäuscht mich am meisten, dass wir die regelmässige Überprüfung über den Stand der Annäherung an die Sozialziele nicht in die Verfassung brachten. Das ist ja der Unterschied zwischen den Sozialrechten und den Sozialzielen. Die Sozialrechte sind bereits heute einklagbare Rechte, die Sozialziele dagegen sind eine Selbstverpflichtung des Staates, sich in dieser Richtung auf den Weg zu machen.
Es stimmt, dass wir gerne mehr Sozialrechte und Sozialziele in der Verfassung gehabt hätten. Wie bei der Kinderbetreuung, diesmal aber negativ, haben wir auch hier den Zeitgeist gespürt. Zeitgeistig ist der Widerstand gegen alles, was möglicherweise einmal zu höheren Kosten führen könnte. Wenn heute die SVP sagt, dass die neue Verfassung 10 % mehr Steuern kostet, dann weiss fast jeder, dass es lächerlich ist. Aber wenn wir mehr Sozialziele hineingebracht hätten, hätte die FDP nicht mehr mitgemacht. Wir können heute aber die SVP nur mit dem Freisinn schlagen, nicht ohne ihn.
Martin Naef sagte, dass sobald es ums Geld ging, der Verfassungsrat "stockkonservativ" wurde. Hat man das auch bei den Artikeln, wo es um die Steuern geht, zu spüren bekommen? Dort heisst es unter anderem, dass die Steuern nur "massvoll" proportional sein dürfen und der Kanton bestrebt sein muss, dass die Steuerquote nicht erhöht wird
was ja sowieso hirnrissig ist. Denn die Steuerquote erschliesst sich erst im Nachhinein und kann somit als Planungsinstrument nicht dienen. Aber es stimmt schon: Während uns im Demokratiekapitel fast alles gelungen ist, gelang uns im Finanzbereich fast nichts. Nur eine kleine Ökologisierung der Steuerpolitik lag drin. Es ist nicht nur so, dass in diesem Teil ein absoluter Strukturkonservatismus herrschte, sondern die Herrschaften wollten die Schraube sogar noch anziehen. Deshalb steht jetzt auch ein obligatorisches Referendum bei einer Erhöhung der Steuerbelastung in der Verfassung. Diese absurde Angst des herrschenden Bürgertums davor, dass das Gemeindewesen teurer werden könnte, ist schwer zu überwinden. Sie sehen dabei gar nicht, wie günstig der Schweizer Staat wegen der direkten Demokratie ist, dass es kaum einen anderen Staat gibt, der so sorgfältig mit seinen Geldern umgeht, und dass öffentliche Güter oft dazu führen, dass die Gesellschaft insgesamt weniger kostet.
Wir sprachen jetzt am Schluss dieses Interviews über Dinge, welche die Linke nicht durchsetzen konnte. Weshalb sollte man die neue Verfassung trotzdem annehmen?
In der neuen Verfassung gibt es keinen einzigen wirklichen Rückschritt. Aber es gibt einige Fortschritte. Das Frustrierende mag sein, dass die Fortschritte nicht noch viel grösser und zahlreicher sind. Aber die Menge und Qualität der Fortschritte sind ein «Ja» wert. Das beste Argument ist vielleicht, dass es mit der neuen Verfassung einfacher ist, diese besser zu machen als mit der alten. Es liegt in der Natur der Sache, dass Sozialdemokraten von neuen Verfassungen immer enttäuscht sind, weil diese nicht so viel Fortschrittliches enthalten wie sie dies für notwendig halten. Aber solange es gute Fortschritte gibt, ist ein Ja mehr als sinnvoll. Man wird sehen, dass die Art, wie der Abstimmungskampf von Seiten der Gegner geführt werden wird, diejenigen auf unserer Seite zieht, die noch unsicher sind. Denn wenn ein Nein durchkommt und der Verfassungsrat eine Extrarunde machen muss, wird die SVP den Ton angeben. Dann kommt es aber nicht nur viel schlechter, sondern echt schlimm heraus.
Andreas Gross
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