10. Juni 2004

Tages-Anzeiger
Seite 19
Zürich
Tribüne

Nachfragen muss erleichtert werden

«Volksrechte zum Schnäppchenpreis» kommentierte der TA die Absicht, die Unterschriftenzahl für Initiativen von 10 000 auf 6000 zu senken. Verfassungsrat Andreas Gross widerspricht.

Von Andreas Gross

Freiheit lässt sich weder kaufen noch konsumieren. Frei wird, wer mit ähnlich Gesinnten zusammen auf die gemeinsamen Lebensumstände gestaltend einzuwirken versucht. Das war das republikanische Politikverständnis der demokratischen Bewegung der 1860er-Jahre, welche die bis heute geltende Kantonsverfassung prägte.

Viele Teile des Zürchervolks scheinen heute die kantonalen Volksrechte gar nicht mehr als ihre Rechte zu empfinden. Symptome gäbe es manche zu nennen. Sie mögen auch viele verschiedene Gründe haben. Gewiss ist aber, dass diese Entfremdung zwischen Politik einerseits und Bürgerinnen und Bürgern anderseits von einem Verfassungsrat, der wie 1869 wiederum auf der Grundlage eines modernen republikanischen Politik- und Staatsverständnisses eine der demokratischsten Verfassungen der Welt erarbeiten wollte, nicht einfach hingenommen werden kann. Denn so verkommen die grössten Potenziale der direkten Demokratie, ihre Integrationsfähigkeit und ihr gesellschaftlicher Lerneffekt.

Dem Verfassungsrat boten sich zwei Möglichkeiten, diese Entfremdung abzubauen: das Ausländerstimmrecht und die Senkung der Hürden zum Gebrauch der Volksrechte. Mit der ersten Forderung stiessen wir Sozialdemokraten auf Granit, für die zweite fand sich in der vorberatenden Kommission eine Mehrheit. Dabei ging es nie und auch nicht in Hintergedanken um die Privilegierung der Parteien (TA vom 5.6.), sondern um den Versuch, auch jene wieder politisch anzusprechen, die sich in den letzten Jahren von der Politik abgewendet haben.

Nun mögen die für die Einreichung von Volksinitiativen und Referenden notwendigen Unterschriften tatsächlich nur einer von mehreren Faktoren für deren Gebrauch sein. Und ich persönlich gehörte auf Bundesebene auch schon einmal zu den Verantwortlichen einer Volksinitiative, deren Unterschriften innert zweier Monate beinahe von selber zusammenkamen (Anti-F-A/18-Initiative). Diese gehört aber wie die gegenwärtig sehr erfolgreichen kantonalzürcherischen Initiativen zur Erhaltung der Biblischen Geschichte sowie des Handarbeitsunterrichts zur Kategorie der verkappten Referenden. Solche haben es mit ihrem Protestpotenzial einfacher als Initiativen, die neue Überlegungen zur Diskussion stellen.

Die vor allem in den Städten heute dominierende Briefwahl und der damit verbundene Verlust der Urne als Treffpunkt der engagierten und informierten Bürgerinnen und Bürger hat das Unterschriftensammeln massiv erschwert. Vor den Urnen sammelten sich Unterschriften drei- bis viermal leichter als vor dem Coop oder der Migros. Eine Senkung der notwendigen Unterschriftenzahl um 40 Prozent ist deshalb angebracht. Denn die Volksrechte sind genau für jene gedacht, welche die Unterschriften noch sammeln und nicht einfach einkaufen; und das können sich in der Schweiz höchstens die SVP und grosse Verbände leisten. Zudem muss der innovative Teil der direkten Demokratie (Initiative) ähnlich korrigiert werden wie ihr bremsendes Element (Referendum), soll nicht die konservative Tendenz des Systems gestärkt werden. Und schliesslich bedürfen die demokratischen Akteure auf kantonaler Ebene einer besonderen Unterstützung, fehlen ihnen doch auf dieser Ebene sowohl die hellen Scheinwerfer der grossen (TV-)Medien der Bundesebene als auch die unmittelbare Betroffenheit schaffende kommunale Ebene.

Initiativen und Referenden sind immer Fragen einiger weniger an alle mit dem Recht, eine Antwort zu bekommen. Wir sollten froh sein, wenn dieses Fragen und Nachfragen allen möglich ist und keinen zu grossen Aufwand erfordert. Denn wer kein Gehör zu finden glaubt, geht Wege, die der Gesellschaft weniger bekommen und unter Umständen einen grossen Schaden anrichten können.

Andreas Gross



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